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Kanton Aargau: Personenfreizügigkeit und Schwarzarbeitsbekämpfung


Jahresbericht 2021 zum Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und des Schwarzarbeitsgesetzes im Kanton Aargau

Wie schon in den Vorjahren hat auch im Jahr 2021 die Mehrheit der kontrollierten Unternehmen die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten. Die regelmässigen Kontrollen haben auch im vergangenen Jahr Gesetzesverstösse aufgedeckt, die sowohl mit Verwaltungssanktionen als auch strafrechtlich konsequent geahndet werden.

Im Jahr 2021 hat das Amt für Migration und Integration (MIKA) 38 Verwaltungsbussen und 166 Mahnungen wegen Meldepflichtverstössen sowie 78 Verwaltungsbussen wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen ausgesprochen.

Kooperation der Unternehmen

In Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) hat die Tripartite Kommission (TPK) die Aufgabe, den Arbeitsmarkt zu beobachten und die orts- und branchenüblichen Löhne festzulegen. Der Kanton Aargau hat entsprechend 2’846 Personenkontrollen in 944 Betrieben durchgeführt. Bei 146 ausländischen Entsendebetrieben wurden 423 Arbeitnehmende überprüft. Bei 55 Entsendebetrieben wurde ein schriftliches Verständigungsverfahren wegen zu tiefen Löhnen durchgeführt. 54 dieser Verfahren konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die betroffenen Unternehmen haben die geforderten Nachzahlungen an die Arbeitnehmenden für den Arbeitseinsatz im Kanton Aargau nachgewiesen. Bloss ein Verständigungsverfahren ist gescheitert. Die Mehrheit der Unternehmen ist bemüht, sich korrekt zu verhalten und wendet sich bei Fragen bereits vor dem Einsatz in der Schweiz an die zuständigen Behörden. Wie schon in den vergangenen Jahren haben auch im Jahr 2021 die flankierenden Massnahmen in Kombination mit den entsprechenden Kontrollen ihre Wirkung entfaltet, was sich am Erfolg der Verständigungsverfahren zeigt.

Flächendeckende Lohnerhebungen in Fokusbranchen

In den für 2021 festgelegten Fokusbranchen Abfall/Recycling (ungelerntes Personal), Autogewerbe (Service- und Reparaturarbeiten sowie Verkauf) sowie Zweiradgewerbe (Service- und Reparaturarbeiten sowie Verkauf) wurden flächendeckende Lohnerhebungen durchgeführt. Zusätzlich wurden 72 Anstellungsverhältnisse in der Hauswirtschaft überprüft.

Es wurden fünf kleinere Verstösse gegen den verbindlichen Mindestlohn gemäss dem Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft festgestellt sowie die betroffenen Arbeitgebenden entsprechend gemahnt und teils erfolgreich zur Lohnnachzahlung aufgefordert. Die Lohnsituationen sämtlicher Fokusbranchen wurden von der TPK aufgrund der Auswertung der deklarierten Löhne als nicht missbräuchlich eingestuft. Da zwei Unternehmen der Abfall-/Recyclingbranche mit zahlreichen unter der Orts- und Branchenüblichkeit liegenden Löhnen besonders aufgefallen sind, hat die TPK-Geschäftsstelle mit diesen Betrieben Verständigungsverfahren eingeleitet. Eines davon konnte erfolgreich abgeschlossen werden, das andere läuft noch.

Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen

Für die Kontrollen in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag sind die paritätischen Berufskommissionen verantwortlich. Der Verein „Arbeitsmarktkontrolle Bau Aargau“ (AMKB), an den die Kontrollen von aus dem Ausland in die Schweiz entsandten Arbeitnehmenden für vierzehn Gewerbebranchen delegiert sind, hat 2021 1’193 Personen in 563 Betrieben kontrolliert.

Ausländische selbstständige Dienstleistungserbringer

Das Inspektorat des MIKA hat in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag 58 ausländische selbstständige Dienstleistungserbringer einer Prüfung unterzogen. In fünf Fällen ist der Nachweis der selbstständigen Erwerbstätigkeit misslungen. Die AMKB hat in den Gewerbebranchen mit allgemeinverbindlich erklärtem GAV 134 ausländische Selbstständige überprüft.

Ausländische Dienstleistungserbringer, die sich auf Selbstständigkeit berufen, müssen den Kontrollorganen bei einer Kontrolle am Arbeitsort die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente vorweisen können. Das MIKA hat wegen leichter Verletzung der Dokumentationspflicht 29 Verwaltungsbussen ausgesprochen. Bisher musste kein Arbeitsunterbruch wegen einer schwerwiegenden Verletzung angeordnet werden.

Weniger Meldungen für Erwerbstätige bis 90 Tage aus EU- und EFTA-Staaten

Die Anzahl Meldungen für Erwerbstätige aus EU- und EFTA-Staaten war 2021 mit 37’109 pandemiebedingt erneut rückläufig. Diese Personen können maximal 90 Tage ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten. Die Meldungen für aus dem Ausland in die Schweiz entsandte Arbeitnehmende nahmen gegenüber 2020 um 3 Prozent, für selbstständige grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer um 5 Prozent und für kurzfristige Stellenantritte bei einem Schweizer Arbeitgeber um 7 Prozent ab.

Schwarzarbeit: Hinweise und Kontrollen führen zur Aufdeckung

Auch 2021 hat das Inspektorat des MIKA zahlreiche Schwarzarbeitsverdachtsmeldungen von anderen Behörden und Organisationen sowie aus der Bevölkerung erhalten. Es hat 624 Schwarzarbeitskontrollen durchgeführt, schwerpunktmässig im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im verarbeitenden Gewerbe sowie im Gastgewerbe. Das kantonale Kontrollorgan hat rund 1’500 Personen überprüft. Der Anteil der Schwarzarbeitskontrollfälle, die aufgrund eines Verdachtsmoments auf Nichteinhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht an die zuständige Spezialbehörde weitergeleitet wurden, war mit 20,5 Prozent leicht ansteigend. Zwölf rechtskräftige Strafentscheide der Staatsanwaltschaft liegen im Bereich des Ausländerrechts vor. Diese betreffen überwiegend Nicht-EU-/EFTA-Angehörige, denen mangels gesamtwirtschaftlichen Interesses und beruflicher Qualifikation selbst auf Gesuch hin keine Arbeitsbewilligung erteilt werden kann.
Gemeinsame Schwarzarbeitskontrollen von Kanton und Sozialpartnern

Per September 2021 wurde das MIKA-Inspektorat um zwei Inspektionspersonen aufgestockt. Damit erhielt es zusätzliche Personalressourcen für die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Ein Teil davon wird seither für regelmässige gemeinsame Samstagskontrollen mit Kontrollpersonal der Sozialpartner beziehungsweise der AMKB eingesetzt. Damit werden Synergien genutzt, da Schwarzarbeitsaspekte gemäss den allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen sowie dem Schwarzarbeitsgesetz anlässlich derselben Vor-Ort-Kontrolle erhoben werden können. Diese zusätzlichen Kontrollen vergrössern gleichzeitig die Kontrollwahrnehmung im Kanton, was den präventiven Effekt verstärkt. Erste Erfahrungen zeigen, dass dank regelmässiger Kontrollen die Einhaltung der Zuschlags- und Meldepflichten an Samstagen und die Verhinderung vertraglicher Schwarzarbeit bezüglich der Gesamtarbeitsverträge verbessert werden können. Im Bereich des Schwarzarbeitsgesetzes wurden von den Betroffenen – wohl infolge der Präventivwirkung der verstärkten Kontrolltätigkeit – Zwischenverdienste gemäss Arbeitslosenversicherungsrecht nachgemeldet und durch das MIKA weitere Verdachtshinweise zum Sozialversicherungs- und Steuerrecht zur Abklärung an die zuständigen Spezialbehörden weitergeleitet. Von gemeinsamem grossen Nutzen ist der Wissensaustausch der Kontrollierenden, wobei der unterschiedliche Blickwinkel der Inspektionspersonen der Sozialpartner einerseits und des Kantons andererseits geschätzt wird. Sowohl die Sozialpartner im Bauhaupt- und Baunebengewerbe als auch das MIKA ziehen deshalb eine sehr positive Bilanz über die ersten gemeinsamen Kontrollen.

Quelle: Kanton Aargau
Titelbild: vsr3168 – shutterstock.com


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AargauAargau / 11.05.2022 - 14:00:49