• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Kanton Aargau: Bulletin zur Regierungsratssitzung

Regierungsrat schickt Botschaft zum Polizeigesetz für zweite Beratung an Grossen Rat.

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2023 die Botschaft zur Änderung des Polizeigesetzes für die zweite Beratung im Grossen Rat verabschiedet.

Die vorgeschlagene Änderung des Polizeigesetzes dient ausschliesslich der Umsetzung wichtiger und dringender Anliegen, die im Rahmen der letzten Änderung noch nicht bekannt waren und somit nicht berücksichtigt werden konnten. Unter anderem müssen die bislang in der Übergangsverordnung zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus vom 19. Januar 2022 geregelten Zuständigkeiten der Kantonspolizei ins Polizeigesetz überführt werden, da diese Übergangsverordnung am 31. Mai 2024 ausser Kraft treten wird.

Für die zweite Beratung schlägt der Regierungsrat zusätzliche Einschränkungen des Einsatzes von Systemen zur automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) vor. Mit diesen Einschränkungen soll der Rechtsprechung des Bundesgerichts Rechnung getragen werden.

Ansonsten schlägt der Regierungsrat keine Anpassungen am Entwurf vor, welcher der Grosse Rat am 13. Juni 2023 in erster Beratung beschlossen hat. Die vom Grossen Rat überwiesenen Prüfungsaufträge begründen keinen Rechtssetzungsbedarf.

Der Grosse Rat wird voraussichtlich noch im vierten Quartal 2023 die zweite Beratung der Änderung des Polizeigesetzes vornehmen. Die Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen ist auf den 1. Juni 2024 geplant.

 

Quelle: Kanton Aargau / Staatskanzlei
Titelbild: Symbolbild © Vector Tradition – shutterstock.com

AargauAargau / 29.09.2023 - 13:43:17