Kanadier kollidiert mit Wiffe
Hemishofen/SH. Dienstag, 09. August 2016. Am Sonntagnachmittag (07.08.2016) hat sich auf dem Hochrhein bei Hemishofen eine Kollision eines Kanadiers mit einer Wiffe ereignet. Die dreiköpfige Besatzung des Kanadiers erlitt dabei keine Verletzungen und konnte sich selbständig ans Ufer retten. Am Kanadier entstand Totalschaden.
Am Sonntagnachmittag (07.08.2016) führten die Kantonspolizei Thurgau und die Schaffhauser Polizei auf dem Hochrhein eine gemeinsame Bootspatrouille durch. Um 14.45 Uhr konnte durch die Polizeifunktionäre – aufgrund einer Meldung der Einsatz- und Verkehrsleitzentrale – festgestellt werden, dass ein rotes Boot an der Wiffe 61 bei Hemishofen festhängt. Im Verlauf der Bergungsarbeiten wurde ersichtlich, dass es sich um einen roten Kanadier mit drei Sitzplätzen handelte. Der Kanadier konnte von der Wiffe geborgen und nach Schaffhausen transportiert werden.
Wie Ermittlungen der Polizei ergaben, war die Bootsbesatzung nach der Kollision mit der Wiffe ans Ufer geschwommen und hatte sich dort sich bei der DLRG (Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft) in Gailingen (D) gemeldet. Diese informierte umgehend die Einsatzzentrale der Schaffhauser Polizei.
Die drei Touristen aus Deutschland und Belgien waren mit dem gemieteten Kanadier unterwegs von der Insel Reichenau in Richtung Stadt Schaffhausen gewesen. Nach einiger Zeit auf dem Wasser waren sie – aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit – seitlich mit der Wiffe 61 kollidiert, wodurch alle drei Insassen des Kanadiers über Bord gegangen waren und der Kanadier an der Wiffe hängen geblieben war. Die Schiffbrüchigen hatten die meisten
ihrer Gepäckstücke einsammeln und schwimmend das Ufer erreichen können. Keiner der Bootsinsassen hatte bei der Kollision Verletzungen erlitten. Am Kanadier war jedoch Totalschaden entstanden. Der verantwortliche Schiffsführer wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen zur Anzeige gebracht.
Die Polizei weist darauf hin, dass sich auch private Schiffsführer und Wassersportler an die Regeln und Vorsichtsmassnahmen auf dem Rhein zu halten haben. Gegenseitige Rücksichtnahme und allfällige Hilfeleistungen untereinander tragen zum ungetrübten Freizeitvergnügen wesentlich bei. Im Zusammenhang mit diesem Vorfall wird insbesondere darauf hingewiesen, genügend Abstand zu Wiffen, Schiffen und Brückenpfeilern zu halten.



























