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Kampf dem Hooliganismus

Damit auch nach 2009 gegen gewalttätige Sportfans vorgegangen werden kann, wollen die Kantone die entsprechenden Massnahmen in einem Konkordat regeln. Die

Weil der Hooliganismus mit den bestehenden Polizeierlassen und dem Strafrecht nicht genügend bekämpft werden konnte, haben die Eidgenössischen Räte 2006 Änderungen beim Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit beschlossen.

Zu diesen Massnahmen gehören die Registrierung gewalttätiger Hooligans, die Einführung einer Ausreisebeschränkung, eines Rayonverbots, einer Meldeauflage und des Polizeigewahrsams. Wegen Zweifeln an der Verfassungsmässigkeit der letzten drei Massnahmen sind sie lediglich bis Ende 2009 anwendbar.

Befristung durch Konkordat aufheben
Um diese befristeten Massnahmen nach der EURO 2008 und der Eishockey-Weltmeisterschaft 2009 weiterführen zu können, muss entweder die Bundesverfassung geändert werden oder die Kantone müssen die Regelungen per Konkordat übernehmen.

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) beschloss 2007, eine Konkordatslösung weiterzuverfolgen. Der Konkordatstext wurde im November 2007 verabschiedet und muss nun von den Kantonen genehmigt werden.

Da auch die Thurgauer Regierung eine unbefristete Regelung für notwendig hält, unterbreitet sie nun den Konkordatsbeitritt dem Grossen Rat.

ThurgauThurgau / 07.03.2008 - 08:56:00