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Jüstrich’s Entlassung ist gültig

Lausanne/Appenzell. Die Entlassung der früheren Innerrhoder Staatsanwältin Jacqueline Jüstrich ist gültig. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde abgewiesen.

Die Juristin war 2000 als Staatsanwältin gewählt worden. Am 24. Mai 2006 kündigte ihr die Kantonsregierung auf Mitte November, da das Vertrauensverhältnis zwischen Jüstrich und Landesfähnrich (Justizdirektor) Melchior Looser derart gestört sei, dass eine Aufrechterhaltung der Anstellung nicht mehr möglich sei.

Das Innerroder Verwaltungsgericht wies ihre Beschwerde im vergangenen Februar ab. Es stellte dabei fest, dass die Kündigung grundsätzlich gültig sei. Zwar habe die Kantonsregierung das rechtliche Gehör von Jüstrich verletzt. Auch eine formell mangelhafte Kündigung entfalte aber Gestaltungswirkung.

Entschädigungsfrage noch offen
Gleichzeitig hielt das Verwaltungsgericht fest, dass über Jüstrichs Antrag auf Zusprechung einer Entschädigung wegen einer allenfalls ungerechtfertigten Kündigung später entschieden werde. Das Bundesgericht hat die Beschwerde Jüstrichs nun abgewiesen. Damit steht fest, dass die Kündigung als solche gültig ist.

Das Kantonsgericht wird nun noch über die Frage der Entschädigung entscheiden müssen, wie der Innerrhoder Ratsschreiber Franz Breitenmoser auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA bestätigte.

Zu Unstimmigkeiten zwischen Jüstrich und dem Justizdirektor war es gekommen, weil dieser «Unregelmässigkeiten bei der Arbeitszeitkontrolle» nachgegangen war und eine elektronische Zeiterfassung angeordnet hatte. Jüstrich soll sich sich gegenüber Arbeitskollegen abfällig über Looser geäussert haben.


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