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Justizvollzugsanstalt Witzwil BE verkleinert ihre Landwirtschaftsfläche

Die Justizvollzugsanstalt Witzwil gibt Landwirtschaftsland ab. Die für den Strafvollzug nicht mehr benötigten Flächen gehen zurück ans Amt für Grundstücke und Gebäude. Die Rückgabe erfolgt in den nächsten Jahren.

Sie ist das Resultat der Überprüfung der Landwirtschaft im Strafvollzug.

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Witzwil benötigt künftig weniger Landwirtschaftsland. Von den heute bewirtschafteten 728 Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche verbleiben noch 343 Hektaren in der Domäne Witzwil. Damit gehen 385 Hektaren, also mehr als die Hälfte, zurück ans Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) in der Bau- und Verkehrsdirektion; darin enthalten ist auch eine Alpwirtschaft auf dem Chasseral mit 110 Hektaren. Die Rückgabe erfolgt in den nächsten Jahren.

Dies ist das Resultat der Überprüfung zur künftigen Ausrichtung der Landwirtschaftsbetriebe im Justizvollzug, die der Regierungsrat angeordnet hat. Dabei stand im Fokus, künftig nur noch so viel Landwirtschaft zu betreiben, wie Arbeitsplätze zur Beschäftigung der dort eingewiesenen Personen benötigt werden. Im Strafvollzug besteht Arbeitspflicht. Die landwirtschaftliche Arbeit im Anbau, in der Verarbeitung von Lebensmitteln sowie die Arbeit mit den Tieren bewährt sich für die Eingewiesenen im Hinblick auf ihre Wiedereingliederung auch heute noch.

Naturschutz und Biodiversität bleiben wichtig

Neben der produzierenden Landwirtschaft sind Naturschutz und Biodiversitätsförderung weitere Arbeitsschwerpunkte und Lernfelder für die in Witzwil eingewiesenen Personen. In unmittelbarer Nachbarschaft zur JVA Witzwil, am Südufer des Neuenburgersees, befindet sich das grösste Flachmoorgebiet der Schweiz. Es liegt an einer der wichtigsten Vogelzugsrouten und ist mit den Biotopen für Brut- und Gastvögel ein Naturschutzgebiet von internationaler Bedeutung.

Dieser Besonderheit und den damit verbundenen Auflagen wird bei der künftigen Verwendung der frei gewordenen Landflächen weiterhin ausdrücklich Rechnung getragen. Dies liegt in der Verantwortung von AGG und dem Amt für Landwirtschaft und Natur (Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion). Auch die Sicherheitsdirektion beteiligt sich weiterhin an dieser Entwicklung.


Grün = künftige Landwirtschaft der Justizvollzugsanstalt Witzwil / Blau = Rückgabe ans Amt für Grundstücke und Gebäude / Schwarz = keine landwirtschaftliche Nutzfläche (Windschutzstreifen bestehend aus Hecken, Wald und Gewässern).


 

Quelle: Kanton Bern
Bildquelle: Kanton Bern

BernBern / 05.04.2024 - 10:09:49