Justiz- und Polizeidirektoren sind für biometrische Pässe
Berlingen/TG. Die Konferenz der Ostschweizerischen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren unterstützt die Einführung von biometrischen Schweizerpässen.
Der Thurgauer Regierungsrat Claudius Graf-Schelling durfte am 3. April als neuer Präsident die Ostschweizerischen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren zur Frühjahrskonferenz in Berlingen im Kanton Thurgau begrüssen. Nebst den ordentlichen Geschäften, die hauptsächlich die Ostschweizer Polizeischule in Amriswil betrafen, diskutierten die Konferenzmitglieder auch über die am 17. Mai zur Abstimmung gelangenden Änderungen des Ausweis- und des Ausländergesetzes.
Die vorgesehene Einführung von elektronisch gespeicherten biometrischen Daten im Schweizer Pass entspricht den Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), der auch die Schweiz angehört. Diese Empfehlungen wollen einerseits für die Identifikation der Reisenden internationale Standards schaffen und ihnen so das Reisen vereinfachen. Auf der anderen Seite sollen damit aber auch Missbräuche wie zum Beispiel Fälschungen oder der Gebrauch von verlorenen Ausweisen durch andere Personen verhindert und bekämpft werden. Diese internationalen Standards, welche bereits über 50 Staaten übernommen haben, sind nun auch für die Schweiz vorgesehen.
Die von der Bundesversammlung am 13. Juni 2008 verabschiedeten Gesetzesänderungen stellen zudem eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar. Bei einem «Nein» kann die Einführung der Pässe nicht fristgerecht vollzogen werden, womit die Schweiz den Ausschluss aus Schengen/Dublin riskiert. Schliesslich garantiert eine Annahme der Abstimmungsvorlage vom 17. Mai auch einen weiteren Verbleib der Schweiz im Visa Waiver Program (VWP) der USA. Dieses ermöglicht es Schweizer Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin, ohne Visum für Kurzaufenthalte bis 90 Tage in oder durch die USA zu reisen. Bei Ablehnung der Vorlage müsste inskünftig für USA-Reisen bei der US-Botschaft in Bern persönlich ein Visum beantragt werden, was mit grossem Zeitaufwand und Kosten von 170 Franken verbunden wäre.
Nach Auffassung der Konferenz ist auch die Kritik an der zentralen Datenerfassung unbegründet. Das «Schweizer Informationssystem Ausweisschriften» (ISA) besteht bereits seit Einführung des aktuellen Passes im Jahre 2003. Sämtliche in den Ausweisschriften enthaltenen Daten, inklusive Foto und Unterschrift, sind schon heute im ISA gespeichert. Neu kommen zwei Fingerabdrücke hinzu.
Der Zugriff auf das ISA dient ausschliesslich der Ausweisausstellung und der Ausweiskontrolle. Zu Fahndungszwecken darf das ISA weder im In- noch im Ausland genutzt werden. Auch die zentrale Datenerfassung dient letztlich den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern: einerseits wird ihre Identität vor Missbrauch geschützt und andererseits ein effizientes und zuverlässiges Ausstellungsverfahren ermöglicht.
Der Konferenz der Ostschweizerischen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren gehören die Kantone Appenzell Ausserhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St.Gallen, Thurgau und Zürich an.



























