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Juristisches Personal wiedergewählt

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Staatsanwälte, Untersuchungsrichter, ausserordentlichen Untersuchungsrichter sowie Betreibungsbeamten für die Amtsdauer vom 1. Juni 2008 bis 31. Mai 2012 wiedergewählt.

Einen Vorbehalt macht er bei der Amtsdauer der Mitarbeiter im juristischen Bereich.

Die Amtsdauer der vom Regierungsrat für die Jahre 2004 bis 2008 gewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter läuft am 31. Mai 2008 ab. Aus diesem Grund hat er die genannten Personengruppen für die neue Amtsdauer 2008 bis 2012 wiedergewählt. Ausgenommen sind dabei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf eine Wiederwahl verzichtet haben und solche, die mit Einzelbeschluss nicht wiedergewählt wurden oder mit Einzelbeschluss bereits gewählt wurden.

Ausserdem hat der Regierungsrat beschlossen, dass die Amtsdauer der Staatsanwälte, Untersuchungsrichter und ausserordentlichen Untersuchungsrichter voraussichtlich vorzeitig endet, falls die schweizerische Strafprozessordnung und die schweizerische Jugendstrafprozessordnung vor Ablauf der ordentlichen Amtsdauer in Kraft treten.

Schliesslich heisst es im Beschluss des Regierungsrates, dass die von ihm gewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Laufe der Amtsdauer 2008 bis 2012 das 65. Altersjahr erreichen, bis auf Ende des Monats gewählt sind, in welchem sie das 65. Altersjahr vollenden.

ThurgauThurgau / 30.04.2008 - 14:42:00