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Juristisches Können einbringen

AI. Die CVP hat Rechtsanwalt Beda Eugster als Kantonsgerichtspräsidenten nominiert. Der Kandidat im Porträt.

Mit Beda Eugster portiert die CVP ein Mitglied aus den eigenen Reihen zum Kantonsgerichtspräsidenten. Die Partei umschreibt ihren Kandidaten wie folgt:

Der heute 52 jährige Beda Eugster ist seit 1981 mit Maria, geb. Breitenmoser ( Metzgerei )verheiratet. Sie haben drei Kinder im Alter von 19, 22 und 25 Jahren und wohnen in Appenzell. Beda Eugster besuchte in Will SG die Primarschule und von 1969 – 1975 das Kollegium Appenzell, wo er mit der Matura Typ B (mit Latein) abschloss. Anschliessend folgte das Jus- Studium in Freiburg, wo er 1981 als lic. jur das Studium beendete. Gleichzeitg studierte er auch Kirchenrecht.

Nach einem zweijährigen Gerichts- und Anwaltspraktikum erwarb er 1983 das Anwaltspatent. Nach einer Zeit als Mitarbeiter in der Kanzlei Holenstein Frey Eugster Storchenegger Schultz wurde er Partner derselben Anwaltskanzlei. In seiner Arbeit befasst er sich mit Privatrecht allgemein, vor allem Erb- und Sachenrecht sowie dem Vertragsrecht. Ebenso auch mit dem Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht (hier vor allem mit dem Zivilprozessrecht, dem öffentlichen Verfahrensrecht und dem SchKG).

1995 wurde er ins Bezirksgericht Appenzell gewählt, wo er zuerst im Straf- und dann im Zivilgericht tätig war. Die Landsgemeinde wählte ihn 1999 ins Kantonsgericht. Hier ist er Präsident der Kommission für Entscheide in Strafsachen und Ersatzpräsident im gesetzlichen Schiedsgericht nach KVG.

Da auch die Fälle am Kantonsgericht vielfach juristisch anspruchsvoll und komplex sind, würde er als Anwalt mit 25jähriger Berufserfahrung sein ganzes juristisches Wissen und Können an der Spitze des höchsten kantonalen Gerichtes einbringen. Der Präsident des Kantonsgerichts entscheidet über Berufungen gegen den Bundesgerichtspräsidenten und über verschiedene Beschwerden gegen die Staatsanwaltschaft. Alle diese Stellen sind mit Juristen besetzt und fordern eine sehr hohe juristische Fachkompetenz. Der Kantonsgerichtspräsident übernimmt zunehmend auch anspruchsvolle öffentliche Gerichtsverhandlungen die er als erfahrener Anwalt kompetent führen könnte. Während seiner Gerichtsarbeit hat er mehrfach bewiesen, dass er sehr gut mit Laienrichtern zusammenarbeitet und ihnen komplexe juristische Fragestellungen verständlich erklären kann.

Als hauptsächlich ausserhalb des Kantons tätiger, selbständiger Rechtsanwalt, hat er die grösstmögliche Unabhängigkeit von Kanton, Standeskommission und Verwaltung. Gerade auch im Verwaltungsgericht ist diese angestrebte Unabhängikeit mit der Wahl von Herrn Beda Eugster gewährleistet. Er sieht sich als Richter und Kantonsgerichtspräsident nicht als politischer Parteivertreter, sondern als erfahrener Jurist dem Recht verpflichtet, das für alle gleich sein soll.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 23.04.2008 - 12:05:00