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Jugendliche nach Auseinandersetzung angeklagt

Zug/ZG. Donnerstag, 23. Juni 2016. Nachdem Angriff auf einen jungen Mann hat die Jugendanwaltschaft des Kantons Zug die Verfahren gegen die fünf Tatbeteiligten abgeschlossen. Zwei der Jugendlichen erhielten einen Strafbefehl, gegen drei wurde Anklage erhoben.

In der Nacht auf den 5. September 2015 ist ein 21-jähriger Mann von einer Gruppe Jugendlicher bei der Schützenmattwiese in Zug angegriffen und mittelschwer verletzt worden. Drei Tage später nahm sich das Opfer das Leben. Die Jugendanwaltschaft des Kantons Zug hat die umfangreichen Verfahren gegen die fünf Tatbeteiligten, die zum Tatzeitpunkt im Alter zwischen 15 und 16 Jahren waren, abgeschlossen.

Zwei Jugendliche erhielten von der Jugendanwaltschaft des Kantons Zug einen Strafbefehl mit einer bedingten bzw. einer teilbedingten Freiheitsstrafe wegen Angriffs. Einer der beiden hat dagegen Einsprache erhoben. In einem Fall wurde die Freiheitsstrafe mit einer ambulanten jugendstrafrechtlichen Massnahme kombiniert.

Die anderen drei Tatbeteiligten müssen sich wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Angriffs vor Gericht verantworten. Der Jugendanwalt beantragt in einem Fall eine ambulante jugendstrafrechtliche Schutzmassnahme und für die anderen beiden Tatbeteiligten je eine stationäre Einweisung in ein Jugendheim. Das beantragte Strafmass liegt zwischen 9 und 36 Monaten.

Zur Klärung des Tatablaufs sassen die Jugendlichen teilweise bis zu 49 Tage in Untersuchungshaft und es wurden insgesamt knapp 70 Einvernahmen durchgeführt. Zudem wurden alle Tatverdächtigen einer intensiven Persönlichkeitsabklärung unterzogen. Zwei Jugendliche wurden dazu über mehrere Monate vorsorglich in geschlossenen Erziehungseinrichtungen untergebracht und befinden sich nach wie vor in Jugendheimen.

ZugZug / 23.06.2016 - 11:30:11