
JFAR: Gegen Ausgehverbote für Jugendliche
Die Jungfreisinnigen Ausserrhoden (JFAR) unterstützen grundsätzlich die Teilrevision des Polizeigesetzes. In einzelnen Punkten beantragen sie jedoch Änderungen.
Namentlich wehren sich die JFAR gegen übermässige Überwachung des öffentlichen Raums und gegen Ausgehverbote für Jugendliche.
Neu wird für die Überwachung des öffentlichen Raumes eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Aus Sicht der JFAR darf dadurch kein Überwachungsstaat entstehen, welcher die Bürger in allen Bereichen kontrolliert. Das Gesetz muss äusserst zurückhaltend angewandt werden. Die aktuelle Fassung des Art. 24a Abs. 1 erlaubt eine völlig unkontrollierte, unkoordinierte und flächendeckende Überwachung mit Videokameras. Der Entscheid über die Anwendung einer solchen Massnahme bedarf einer möglichst hohen demokratischen Legitimation. Die JFAR beantragen deshalb, dass für die Massnahmen in Art. 24a Abs. 1 und Abs. 2 der Regierungsrat als einzige kantonale Bewilligungsinstanz bezeichnet wird. Damit soll eine restrikti- ve, einheitliche und sowohl mit den Gemeinde als auch mit der Polizei koordinierte Umset- zung gewährleistet werden.
Der neu aufgenommene Tatbestand des Stalking, der mit häuslicher Gewalt nichts zu tun haben muss, sollte nach Ansicht der JFAR in einem separaten Artikel ausdrücklich geregelt werden. Damit würde Ausserrhoden ein deutliches Signal gegen Stalking setzen und bestätigen, dass man um eine moderne und zeitgemässe Gesetzgebung bemüht ist.
Im Zusammenhang mit der Vernehmlassung wurde ein Ausgehverbot nach 22 Uhr für Jugendliche unter 16. Jahren gefordert. Die JFAR als Jungpartei würden sich gegen eine solche Bestimmung mit aller Entschiedenheit wehren. Es ist nicht Aufgabe des Staates, Erziehungsdefizite der Eltern auszugleichen. Die JFAR empfinden diese Forderung als unverhältnismässige Einschränkung des Freiheitsrechts der Jugendlichen. Jugendliche und Erwachsene haben das Recht, den öffentlichen Raum in friedlicher Art und Weise als Begegnungsort zu benützen.
Einzelne Vorfälle dürfen nicht zur Sippenhaft einer ganzen Generation führen. Vielmehr muss die vernetzte Jugendarbeit in Ausserrhoden gestärkt und auf kantonaler Ebene koordiniert werden. Gemeinden müssen für Jugendliche bedürfnisgerechte öffentliche Jugendräume- und plätze definieren.