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Jetzt hat sich’s ausgequalmt

AR. Der Entscheid ist gefallen: An Ausserrhoder Schulen darf definitiv nicht mehr zu Glimmstängeln gegriffen werden.

Ein schwarzer Tag für die Raucherinnen und Raucher an der Kantonsschule Trogen und am Berufsbildungszentrum Herisau: Es wurden keine Ausnahmebewilligungen erteilt. Die Problematik des Rauchens auf Schulhöfen wurden bereits in der ersten Schulwoche des neuen Jahres geklärt.

Regelung…
Vertreter von Schulen, der Schul-, Bau- und Gesundheitsbehörden sowie der kantonalen Beratungsstelle für Suchtfragen fanden eine pragmatische Lösung: Die Schulareale selber sind – wie vom Volk beschlossen – rauchfreie Zonen. An den Zugängen zu den Schularealen werden Tafeln angebracht mit dem Hinweis auf das Rauchverbot in den Schulgebäuden und auf dem Schulareal. Die bisherigen Raucherzonen auf den Schularealen werden aufgehoben. An den Zugängen zu den Schularealen werden neu Aschenbecher aufgestellt, damit die nähere Umgebung nicht mit Zigarettenkippen verunreinigt wird.

…mit Ausnahme
Die einzige Ausnahme hinsichtlich Rauchen auf Schularealen hat der Regierungsrat mit Beschluss vom 11. Dezember 2007 in der Verordnung zum Gesundheitsgesetz festgelegt. Demnach ist das generelle Rauchverbot bei Fest-, Kultur- und Sportanlässen auf Schularealen aufgehoben, sofern diese Anlässe ausserhalb der Schulzeit stattfinden. Bei solchen Anlässen können die Veranstaltenden auf dem Fest-, Kultur- und Sportgelände abgegrenzte Raucherareale bezeichnen. Diese Ausnahme vom generellen Rauchverbot auf Schularealen bezieht sich aber nur auf die Dauer des Anlasses und auf das Aussengelände, das heisst auf das freie Schulgelände. In allen Gebäuden, die sich auf dem Schulareal befinden, etwa in Schulhäusern oder Turnhallen, gilt das Rauchverbot ausnahmslos.


Ältere Artikel zu diesem Thema:

«Kanti missachtet Rauchverbot» vom 3. Januar 2008

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 11.01.2008 - 11:33:00