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Jedes zweite Velo mangelhaft

Frauenfeld. Bei Kontrollen in 23 Sekundarschulzentren musste die Kantonspolizei rund 50 Prozent der Velos aus Sicherheitsgründen beanstanden.

Die Kontrollen fanden zwischen den 24. November und dem 5. Dezember statt. Insgesamt kontrollierte der Instruktionsdienst der Verkehrspolizei der Kantonspolizei Thurgau in diesem Zeitraum rund 3400 Zweiräder auf technische Mängel. Dabei musste festgestellt werden, dass die Ausrüstung bei rund der Hälfte aller Velos nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach.

Ein Teil der Fahrräder war ohne funktionstüchtige Bremsen unterwegs. Auch fehlten bei vielen Velos die Reflektoren oder Lichter, was gerade in der dunklen Jahreszeit sehr gefährlich sein kann. Fehlende Front- und Rückstrahler wurden vor Ort ersetzt. Ebenfalls wurden die Fahrräder nach der Kontrolle mit Speichenreflektoren ausgerüstet. Alle anderen Mängel wurden festgehalten und müssen nun behoben werden.

Die Kantonspolizei Thurgau wird in der nächsten Zeit ein verstärktes Augenmerk auf die Fahrräder im Strassenverkehr richten. Kinder bis 15 Jahre, die mit einem mangelhaften Velo unterwegs sind, werden zu einer Nachschulung aufgeboten. Jugendliche ab dem 15. Altersjahr müssen eine Ordnungsbusse bezahlen.

Der Instruktionsdienst der Kantonspolizei Thurgau führt die Velokontrollen jährlich bei jeweils der Hälfte aller Sekundarschulzentren durch. Die Beanstandungs-Quote von rund 50 Prozent entspricht den Erfahrungen aus den Vorjahren. Zudem werden die Schülerinnen und Schüler regelmässig mit einem Verkehrssinnbildungsprogramm auf mögliche Gefahren im Strassenverkehr sensibilisiert.


Das Strassenverkehrsgesetz schreibt bei Fahrrädern folgende Ausrüstung vor:
– Funktionstüchtige Vorder- und Hinterradbremse
– Vorderlicht und Rücklicht
– Weisser Rückstrahler vorne, roter Rückstrahler hinten
– Gültige Vignette
– Pedale mit gelben Rückstrahlern
– Glocke (andere Warnvorrichtungen sind nicht erlaubt)
– Diebstahlsicherung wie Schloss oder Schliesskabel
– funktionstüchtige Reifen

Das Tragen eines Velohelms ist gemäss Strassenverkehrsgesetz nicht obligatorisch. Aus Sicherheitsgründen wird dies aber dringend empfohlen.

ThurgauThurgau / 16.12.2008 - 09:30:00