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Ja zur Einrichtung eines Familienzulagenregisters

TG. Der Regierungsrat begrüsst die Schaffung eines Familienzulagenregisters, dadurch soll die doppelte Auszahlung von Familienzulagen verhindert werden.

Seit dem 1. Januar 2009 sind das Bundesgesetz über die Familienzulagen sowie die Verordnung über die Familienzulagen in Kraft. Die Einrichtung eines Familienzulagenregisters wurde im Rahmen der Vernehmlassung zur Familienzulagenverordnung im Frühjahr 2007 gefordert. Mit der vorliegenden Änderung des Familienzulagengesetzes soll die Einrichtung eines Familienzulagenregisters ermöglicht werden.

Dieses hat in erster Linie die Verhinderung des Doppelbezugs von Familienzulagen zum Ziel.  Zudem soll damit der heute grosse administrative Aufwand für Abklärungen, ob für ein Kind bereits eine Familienzulage ausgerichtet wird, vermindert werden. Die Inbetriebnahme des Familienzulagenregisters ist auf den 1. Januar 2011 geplant.

Der Regierungsrat schliesst sich in seiner Stellungnahme der gemeinsamen Vernehmlassungsantwort der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen sowie der Vereinigung der Verbandskassen an. Darin wird die Schaffung eines Familienzulagenregisters als klares Bedürfnis im Zusammenhang mit der Vollziehung der Familienzulagengesetzgebung bezeichnet. Nur mit einem eidgenössischen Register könne verhindert werden, dass Familienzulagen doppelt ausbezahlt würden.

Auch der Vorschlag, dass die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) für den Betrieb und die Koordination des Familienzulagenregisters verantwortlich sein solle, findet Unterstützung. Ausdrücklich begrüsst wird auch die Absicht einer schnellen Einführung auf den 1. Januar 2011.

ThurgauThurgau / 07.05.2009 - 08:34:24