JA zur Einbürgerungsinitiative
Leserbrief. Trudi Zähner-Schönenberger erläutert in einem Leserbrief die Gründe, welche aus ihrer Sicht für die Einbürgerungsinitiative sprechen.
Die Einbürgerung ist ein politischer Entscheid, deshalb gibt es keine Begründung, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern in den Gemeinden das Recht der Einbürgerung zu entziehen, sind sie es doch, die mit den neu in ihre Mitte aufzunehmenden Personen schon längere Zeit zusammen leben und es weiterhin tun wollen – dürfen – können oder müssen!
In unserer Bundesverfassung ist kein Anspruch auf das Bürgerrecht festgeschrieben und deshalb besteht logischerweise auch keine Möglichkeit, die Nichterteilung des Gemeindebürgerrechts vor Gericht anzufechten. Es zeugt nicht eben von guter Kenntnis der direkten Demokratie, wenn Gegner der Initiative behaupten, bei Einbürgerungen durch die Stimmberechtigten in den Gemeinden herrsche Willkür, jeder Stimmbürger und jede Stimmbürgerin entscheidet frei.
Wenn wir schon von Willkür sprechen: ein Akt krasser Willkür war die von einer Kammer des Bundesgerichts getroffene Entscheidung, die Einbürgerung zu einem reinen Verwaltungsakt zu degradieren. Mit der Annahme der Initiative bekommt das Volk sein Recht auf Einbürgerung zurück, nicht mehr und nicht weniger!
Und wer den Initiativtext gelesen hat, weiss auch, dass die Gemeinden in der Gemeindeordnung selber festlegen können, wer die Einbürgerungen vornehmen soll, es muss nicht zwingend an der Urne geschehen, aber und das ist wichtig: diese Entscheide sind nicht anfechtbar. Wenn gewählte Parlamentarier dem Volk, dem sie schliesslich ihr Amt verdanken, die Fähigkeit absprechen, die richtigen Entscheidungen treffen zu können, lässt das tief blicken. Verzichten Sie nicht auf das Recht der Einbürgerung – dieses Recht gehört dem Volk, wir brauchen keinen Richterstaat. Stimmen Sie am 1. Juni 2008 mit JA!



























