JA zur Ausschaffungsinitiative – NEIN zum Gegenvorschlag
Das Thurgauer Komitee JA zur Ausschaffungsinitiative – NEIN zum Gegenvorschlag hat heute in Weinfelden seine Argumente vorgestellt. Es will der SVP-Ausschaffungsinitiative auch im Kanton Thurgau zum Durchbruch verhelfen. Die Initiative sei fair. Den Gegenvorschlag lehnt das Komitee ab, weil er konsequente Ausschaffungen bürokratisch verhindert.
«Mit der Ausschaffungsinitiative können wir Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausweisen», sagte Aline Indergand, Vertreterin der Jungen SVP. Das mit über 200’000 Unterschriften eingereichte Volksbegehren diene der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit in der Schweiz. Es habe zudem eine klare Abschreckungswirkung.
Max Brunner, Kantonsrat, Weinfelden, sagte, es brauche einen konsequenten Kurs gegen kriminelle Ausländer, weil diese «Klientschaft» nicht integriert sei, sich nicht integrieren lasse und unseren Rechtsstaat sowie unser Sozialsystem missbrauche. Finanz- und sozialpolitisch würde die Steuerzahlenden insbesondere auch erheblich belasten, dass ausländische Straftäter bei Aufenthalt in der Schweiz auch Anspruch auf Sozialversicherungs- und Arbeitslosenleistungen sowie nach Aussteuerung oder Gefängnisstrafen Anspruch auf Sozialhilfe haben.
SVP-Kantonalpräsident und Kantonsrat Walter Marty, Ellighausen, warnte vor der Verankerung der Integration als Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden in der Verfassung. Der Gegenvorschlag nämlich verknüpfe die Ausschaffungsproblematik mit kostspieligen Integrationsmassnahmen. Er beinhalte im Gegensatz zur Initiative auch kein Mindestmass für die Einreisesperre von ausgewiesenen Ausländern. Der Verhinderungs-Gegenvorschlag sei gefährlich, da er zu einer richterlichen und bürokratische Verhinderung von Ausschaffungen führe.
Komiteepräsident Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld, sagte, die Initiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» widerspreche weder dem zwingendem Völkerrecht noch sonstigen internationalen Abkommen. Das Folterverbot werde in keiner Weise tangiert. Auch der Bundesrat und das Parlament hätten festgehalten, dass die Initiative nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstosse, ansonsten hätte sie gar nicht zugelassen werden dürfen. Das «übergeordnete Recht» sorge dafür, dass beim Gegenvorschlag noch weniger Personen ausgewiesen werden könnten als heute. Die Initiative hingegen sorge für weniger Kriminelle auf unseren Strassen.