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JA zum neuen Pflegeheim-Reglement

Romanshorn. An der Gemeindeversammlung vom 23. Juni wird das neue Reglement für das Pflegeheim Romanshorn den Stimmberechtigten zur Genehmigung unterbreitet.

Der bisherige Zusammenarbeitsvertrag hatte über 30 Jahre Bestand und muss an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. Insbesondere die Kompetenzen, die Aufgaben der Heimleitung und die Trennung von Führung und Aufsicht müssen neu geregelt werden. Auch Begrifflichkeiten wie «Insassen des Pflegeheims» oder «Oberschwester» entsprechen längst nicht mehr dem heute gebräuchlichen Vokabular.

Unterschiedliche Interessen
Die Vorbereitungsarbeiten für die Vertragsänderungen begannen vor über zwei Jahren. Damals beabsichtigte die Verwaltungskommission, die Zusammenarbeit mit den bisherigen Vertragsgemeinden, Dozwil, Egnach, Kesswil, Salmsach, Uttwil und Romanshorn weiterzuführen. In der Vernehmlassungsphase zeigte sich die unterschiedliche Interessenslage der Gemeinden. Die grösste Aussengemeinde, Egnach, ist selber Standort von vier Heimen und kann vielfach selber den eigenen Bedarf decken. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Kesswil haben ebenfalls verschiedene Möglichkeiten, weshalb sie aktuell nur 3% der Bewohnerplätze in Romanshorn beanspruchen. Die Gemeindeammänner der Vertragsgemeinden kamen deshalb einvernehmlich überein, den Vertrag aufzuheben.

Romanshorn übernimmt Verantwortung
Die bisherigen Vertragsgemeinden stimmten der Übernahme durch Romanhorn entschädigungslos zu. Bei einer Privatisierung wären die früheren Baubeiträge zur Diskussion gestanden. Die Gemeinde Romanshorn ist bereit, die Trägerschaft und damit auch die Verantwortung für das Pflegeheim, die Bewohnerinnen und Bewohner und das Personal zu übernehmen. Das neue Reglement ist somit Grundlage für zukünftige Lösungen.

Pflegeheim ist selbsttragend
Die Befürchtung, dass mit der Annahme des neuen Reglementes demnächst ein Kreditbegehren auf dem Tisch liegt, ist unbegründet. Das Pflegeheim wirtschaftet seit 1989 selbsttragend. Sämtliche Renovationen, darunter würde auch ein Umbau von Doppel- zu Einzelzimmern fallen, werden aus der laufenden Rechnung des Pflegeheims finanziert. Der gut gelungene Küchenumbau oder das neu gestaltete Café Giardino im Pflegeheim haben die Vertragsgemeinden keinen Franken gekostet. Die Gemeinde stellt die Landparzelle zur Verfügung. Dieser Mietverzicht ist ein Entgegenkommen der Gemeinde, mit dem die ältere Bevölkerung Romanshorns unterstützt wird. Genauso werden z.B. die Jugend, die Vereine und die Kultur durch die Gemeindebeiträge gefördert.

Kein Erweiterungsbau geplant
Ein Erweiterungsbau steht heute nicht zur Diskussion. Die neu zusammengesetzte Betriebskommission wird abklären müssen, wie demenzkranke Bewohnerinnen und Bewohner angemessen betreut werden können. Hierfür ist eine aktuelle Beurteilung der vorhandenen Pflegeplätze im Oberthurgau notwendig. Sollte man zur Überzeugung kommen, dass eine eigene Abteilung in Romanshorn sinnvoll sei, müsste ein Projektierungskredit beantragt und in einem zweiten Schritt das Bauvorhaben vom Stimmvolk genehmigt werden.

Ja zum Reglement
Es ist wohl unumstritten, dass die Gemeinde Romanshorn ein Grundangebot an Pflegeplätzen für die ältere Bevölkerung zur Verfügung stellen muss. Das Pflegeheim ist kein Sanierungsfall, und es werden auch keine versteckten Kosten abgewälzt. Im Gegenteil, das Pflegeheim ist ein gut funktionierender Betrieb, der sich mit allen seinen Mitarbeitenden täglich bemüht, pflegebedürftigen Menschen den Alltag zu erleichtern und zudem wirtschaftlich arbeitet.

Das vorliegende Reglement für das Regionale Pflegeheim regelt die Verantwortlichkeiten neu, nicht mehr und nicht weniger. Ich bitte Sie, das Reglement genau zu studieren und dem Antrag des Gemeinderates am 23. Juni an der Gemeindeversammlung zuzustimmen.

ThurgauThurgau / 18.06.2008 - 08:14:00