Ja zu kantonalen Gesetzen
Trogen. Gleich zu drei kantonalen neuen Gesetzesentwürfen hat der Gemeinderat Trogen Stellung genommen.
Der Kanton Appenzell A.Rh. soll erstmals ein Beurkundungsgesetz erhalten. Die bisherigen Bestimmungen zur Beurkundung und Beglaubigung von Urkunden waren bisher in wenigen Artikeln im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch enthalten. Vorschriften über das materielle Beurkundungswesen und die Aufsicht fehlen gänzlich. Schon seit mehreren Jahren ist bekannt, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht.
Im Gegensatz zu anderen Kantonen durften insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bisher keine öffentlichen Beurkundungen vornehmen, dh. zum Beispiel Erbverträge oder Testamente beurkunden. Dies soll sich nun mit dem neuen Gesetz ändern. Die Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber behalten jedoch diese Kompetenz weiterhin. Wer eine solche Urkunde errichten will, hat neu ein Wahlrecht, wo er dies tun will. Die Beurkundungskompetenz im Grundbuchwesen (Grundstückkäufe etc.) liegt jedoch weiterhin ausschliesslich bei den Gemeinden (Grundbuchämter).
Das neue Gesetz über die Einwohnerregister ist ein Folgeerlass des Bundesrechtes über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister. Es verpflichtet die Gemeinden, die Daten nach den eidgenössischen Vorgaben zu führen und die bestehenden Daten zu bereinigen. Diese Datenerhebung bildet die Basis für die nächste eidgenössische Volkszählung im Jahre 2010.
Die Revision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz ist eine Folge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Die Totalrevision des bisher bestehenden Einführungsgesetzes beinhaltet eine formelle und redaktionelle Bereinigung des geltenden Rechts. Der Gesetzesentwurf hält am bestehenden System der Prämienverbilligung fest. Im Unterschied zu heute sollen Prämienverbilligungen jedoch künftig direkt an den Versicherer ausbezahlt werden. Weiterhin soll auch der Kantonsrat im Rahmen seiner Budgetkompetenz jährlich über den Betrag für die Prämienverbilligung entscheiden.
Der Gemeinderat unterstützt grundsätzlich alle neuen Gesetzesentwürfe. Teilweise hat er einige wenige Änderungsanträge gestellt.
Einbürgerung von Estella Langheim
Estella Langheim, Wäldlerstr. 7, ist nach dem abschliessenden Entscheid des Regierungsrates ins Bürgerrecht der Gemeinde Trogen aufgenommen worden.
Zuvor hatte der Gemeinderat nach einem Einbürgerungsgespräch der zuständigen Kommission mit Estella Langheim das Gemeindebürgerrecht erteilt. Nach Eingang der Eidg. Einbürgerungsbewilligung hat kürzlich der Regierungsrat das Landrecht (Kantonsbürgerrecht) erteilt. Damit ist das ganze Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Estella Langheim wohnt seit 1997 in Trogen. Sie war bisher deutsche Staatsbürgerin.