Ja zu einem Verbot von sexuellen Verstümmelungen
TG. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt die Einführung eines neuen, spezifischen Straftatbestandes der Verstümmelung weiblicher Genitalien.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit der vorgeschlagenen Anpassung des schweizerischen Strafgesetzbuches einverstanden. Das Phänomen der Verstümmelung weiblicher Genitalien betrifft auch die
Schweiz.
Trotz der bereits heute geltenden Strafbarkeit dieser Praktiken und trotz der im Bereich der Sensibilisierung und Information eingeleiteten Massnahmen gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass das Auftreten solch schwerwiegender Eingriffe in die Integrität und Würde der betroffenen Mädchen und Frauen signifikant zurückgedrängt wird. Um die mit der heute geltenden, nicht für alle Formen von Genitalverstümmelung einheitlichen Rechtslage einhergehenden Abgrenzungs- und Beweisschwierigkeiten zu überwinden und um ein eindeutiges Signal der Ächtung dieser gravierenden Menschenrechtsverletzungen zu setzen, schlägt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates die Einführung eines neuen, spezifischen
Straftatbestandes der Verstümmelung weiblicher Genitalien vor.
Zudem soll * im Unterschied zum geltenden Recht * eine im Ausland begangene Verstümmelung weiblicher Genitalien in der Schweiz auch dann bestraft werden können, wenn sie am Tatort nicht strafbar ist.
Der Regierungsrat kann sich diesem Vorgehen anschliessen und spricht sich für die Hauptvariante aus, die vorsieht, dass solche Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder einer Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen geahndet werden können.