• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

«JA zu Demokratie und Rechtsstaat»

St. Gallen. Die CVP des Kantons äussert sich in einer Medienmitteilung zur Abstimmung am 17. Mai.

Folgende Medienmitteilung im Wortlaut:

Seit 2003 muss im Kanton St.Gallen nach Notrecht eingebürgert werden. Am 17. Mai können die St.Galler Stimmberechtigten mit einem JA zu den neuen Einbürgerungs-Bestimmungen in der Kantonsverfassung die langjährige Blockade lösen. Die neuen Artikel werden den verschiedenen Ansprüchen gerecht. Ein breites überparteiliches Komitee kämpft deshalb überzeugt für die Vorlage.

Im Kanton St.Gallen muss bis heute nach Notrecht eingebürgert werden, weil es seit 2003 nicht gelang, direktdemokratische Ansprüche und rechtsstaatliche Garantien im Einbürgerungsverfahren unter einen Hut zu bringen. Wenn die St.Galler Stimmberechtigten am 17. Mai JA sagen zum III. Nachtrag zur Kantonsverfassung mit dem Titel „Zuständiges Organ für Einbürgerungsbeschlüsse“, legen sie damit die Grundlage dafür, dass diese Blockade gelöst werden kann.

Blockade beenden
Um dies zu erreichen, kämpft ein breit abgestütztes überparteiliches Komitee von BDP, CVP, EVP, FDP, Grünen, SP, dem Verband der St.Gallischen Ortsgemeinden (VSGOG) und der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten (VSGP) für die Vorlage. „Das neue Einbürgerungs-Modell, das in der Verfassung verankert werden soll, wird den verschiedenen Ansprüchen gerecht“, erklärt Beni Würth, Fraktionspräsident der CVP, die das Modell entwickelt hat: „Damit können wir die jahrelange Blockade der Einbürgerungs-Diskussion endlich beenden. Das neue Modell garantiert ein einheitliches und gerechtes Verfahren im ganzen Kanton.“ Diese Hoffnungen bestätigt auch Kantonsrat Reto F. Denoth, Präsident der EVP Kanton St.Gallen: «Im Kantonsrat stimmten alle Fraktionen von links bis rechts den neuen Artikeln zu. 108 Ja-Stimmen standen nur gerade vier Nein gegenüber.»

Innovativer Lösungsansatz
Der Wartauer Gemeindepräsident Beat Tinner, Präsident der VSGP, erklärt, weshalb die neuen Bestimmungen überzeugen: „Der Lösungsansatz ist ebenso einfach wie innovativ. Das neue Verfahren ist verfassungsrechtlich korrekt. Deshalb werden wir viel weniger Rechtsmittelverfahren wegen formeller Mängel haben.“ Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass der Einbürgerungsrat entscheidet. Dieser ist je zur Hälfte aus vom Volk gewählten Behördenmitgliedern von Gemeinden und Ortsbürgern zusammengesetzt.

BDP-Präsidentin Alice Egger betont: „Die Einbürgerungsbeschlüsse werden heute wie auch in Zukunft auf breite Abklärungen abgestützt.“ So wird zum Beispiel geprüft, ob der oder die Einbürgerungswillige die Steuern bezahlt hat, keine Betreibungen vorweist und keine Sozialhilfe bezieht. Zudem wird der sprachlichen, sozialen und kulturellen Integration grösste Aufmerksamkeit geschenkt. Verhindert werden Einbürgerungen von nicht integrierten Personen.

Amtliche Publikation
Der Beschluss des Einbürgerungsrats wird im amtlichen Publikationsorgan bekannt gegeben und die Begründung öffentlich aufgelegt. Alle Stimmberechtigten der Gemeinde können dagegen innert 30 Tagen beim Einbürgerungsrat schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Gesuchstellenden können zur Einsprache schriftlich Stellung nehmen. «Schliesslich gelangen nur noch jene Einbürgerungen, gegen die Einsprache erhoben wurde, vor die Bürgerversammlung oder – in Parlaments-Gemeinden – vor das Gemeindeparlament», hält Paul Thür fest, der den Verband der St.Gallischen Ortsgemeinden präsidiert.

Demokratie und Rechtsstaat garantiert
„Mit dem neuen Auflage- und Einspracheverfahren bleiben sowohl Demokratie als auch Rechtsstaat gewahrt. Damit wird der gordische Knoten durchtrennt“, ist auch SP-Fraktionspräsidentin Barbara Gysi überzeugt. Zugleich hat die einer Demokratie unwürdige Situation ein Ende, dass alle ablehnenden Einbürgerungsbeschlüsse wegen der Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben werden müssen, ergänzt Andreas Hartmann, Fraktionspräsident der FDP: «So sind die Stimmberechtigten künftig in ihrem Entscheid wieder frei.»

Klares Ja für die Zukunft
«Ein klares Ja am 17. Mai legt eine gute Basis dafür, dass wir im Kanton St.Gallen möglichst bald nicht mehr nach Notrecht einbürgern müssen», betont Urs Bernhardsgrütter, Präsident der St.Galler Grünen. „Je klarer, desto besser.“ Denn abschliessend geregelt ist das neue kantonale Einbürgerungsverfahren mit den Bestimmungen in der Verfassung noch nicht. Anschliessend muss auch das Bürgerrechtsgesetz möglichst rasch angepasst werden.

Grundrechte im Widerspruch
Entstanden ist die heutige Blockade, da das im Kanton St.Gallen geltende Einbürgerungsverfahren den rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht mehr vollumfänglich gerecht wird. Denn das Bundesgericht hält seit dem Jahr 2003 in seiner Rechtsprechung fest, dass Einbürgerungsentscheide verfassungsrechtlichen Verfahrensgarantien genügen müssen. Insbesondere müssen ablehnende Entscheide so genannt rechtsgenüglich begründet werden, und die Gesuchstellenden haben einen Anspruch auf rechtliches Gehör. Urnenabstimmungen können diesen Bedingungen nicht gerecht werden. Deshalb dürfen Entscheide über Einbürgerungen nicht mehr an der Urne gefällt werden. Dieser Grundsatz ist seit dem 1. Januar 2009 auch im eidgenössischen Bürgerrechtsgesetz festgehalten.

Spannungsverhältnis auflösen
Die Verfahrensgarantien lassen sich jedoch auch an Bürgerversammlungen nur schwer einhalten. Oft werden Einbürgerungsentscheide gar nicht oder kontrovers diskutiert. Es kommt deshalb immer wieder zu aufwändigen Rechtsmittelverfahren, weil verfassungsmässige Rechte der betroffenen Personen verletzt werden. Das Grundrecht der Stimmberechtigten auf freie Willensbildung steht also dem Grundrecht der Gesuchstellenden auf einen begründeten, willkür- und diskriminierungsfreien Entscheid gegenüber. Dieses Spannungsverhältnis kann mit einem klaren Ja am 17. Mai aufgelöst werden.

St.GallenSt.Gallen / 04.05.2009 - 14:34:52