«Ja, aber» zum neuen Medizinalberufsregister
TG. Im Grundsatz begrüsst der Regierungsrat die Schaffung eines umfassenden Berufsregisters für universitäre Medizinalberufe. Der Aufwand für die Kantone soll aber in einem vernünftigen Rahmen bleiben.
Im Register der universitären Medizinalberufe werden verschiedenste Daten über Ärzte, Zahnärzte, Chiropraktoren, Apotheker und Tierärzte gesammelt. Die Erwartungen an dieses Medizinalberufsregister sind hoch. So soll es neben dem Patientenschutz, der Qualitätssicherung, statistischen Zwecken, der Erleichterung bei der Erteilung von Berufsausübungsbewilligungen sowie neu auch der Erstellung der medizinischen Demografie dienen. Die Daten, die der Erfüllung dieser zahlreichen Zielsetzungen dienen, sind sehr umfangreich. Eine Datenbank, so schreibt der Bund, könne die genannten Zielsetzungen aber nur dann erfüllen, wenn sie von allen Partnern gepflegt werde beziehungsweise die Daten aktuell und korrekt seien.
Dem Regierungsrat ist klar, dass ein umfassendes Medizinalregister den Kantonen die Ausfertigung von Berufsausübungsbewilligungen erleichtert. Womit er sich schwer tut, ist, dass auch dem Kanton Thurgau ein grosser Teil der Datenaufbereitung aufgebürdet wird. Die Einführung des Registers ist somit mit einem zusätzlichen Arbeits-, sowie Anschaffungs- und Betriebsaufwand verbunden. Da die Aufbereitung der Daten viel Zeit in Anspruch nehmen wird, schlägt er vor, den Kantonen entweder eine angemessene Übergangsfrist zu gewährleisten oder aber von der Erfassung der Daten durch den Kanton abzusehen.
Der Entwurf verpflichtet die Kantone auch zur Eintragung von Daten, die ihnen nicht in jedem Fall zugänglich sind oder bei deren Aktualisierung sie auf die Mitwirkung der eingetragenen Medizinalpersonen angewiesen sind. Dabei geht es beispielsweise um E-Mail-Adressen oder persönliche Internetseiten. Aus diesem Grund empfiehlt der Regierungsrat, Medizinalpersonen ebenfalls als Datenlieferanten aufzunehmen. Sie sollen ihre persönlichen Daten in eigener Verantwortung eintragen und aktualisieren können.
Zur Prüfungsverordnung der universitären Medizinalberufe schreibt der Regierungsrat, dass diese dem heutigen Standard von universitären Prüfungen entsprechen und dass er deshalb im Grundsatz dem Verordnungsentwurf zustimme.



























