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IWB: Strafverfahren eingestellt

Basel. Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der IWB eingestellt.

Im Zusammenhang mit dem so genannten «IWB-Fest» vom März 2008 erstattete eine Privatperson bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung bzw. der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Der Anzeigesteller warf den Verantwortlichen der Industriellen Werke Basel vor, mit den Kosten des Festes den Gewinn der IWB wie auch deren Ausschüttung zu Gunsten des Kantons Basel-Stadt geschmälert zu haben.

Der betreffende IWB-Anlass umfasste die vier Teilanlässe «Personalanlass für sämtliche IWB-Mitarbeitende», «Anlass der Grosskunden im Zusammenhang mit der Strommarkt-Liberalisierung», «30-jähriges Jubiläum Zusammenlegung Elektrizitätswerke mit dem Gas- und Wasserwerk» und schliesslich «Verabschiedung des bisherigen Vorsitzenden der Geschäftsleitung und Begrüssung des neuen Vorsitzenden».

Die Ermittlungen der Abteilung Wirtschaftsdelikte der Staatsanwaltschaft zeigten, dass die finanziellen Rahmenbedingungen vorgängig von den zuständigen Stellen des Kantons bewilligt wurden und die Verbuchung sämtlicher Auslagen transparent erfolgte.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat am 3. April das Strafverfahren eingestellt, nachdem auch die ebenfalls in dieser Sache tätig gewordene Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt im Rahmen ihrer Untersuchungen keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte feststellen konnte.

Basel-StadtBasel-Stadt / 07.04.2009 - 09:14:03