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Interne Untersuchung der Polizei hat Konsequenzen

Zug.mDie Zuger Polizei hat die interne Untersuchung im Zusammenhang mit der Flucht eines Angeschuldigten während eines Polizeitransportes abgeschlossen. Die beiden polizeilichen Begleiter erhielten einen Verweis.

Ausserdem werden die entsprechenden Dienst- anweisungen ergänzt.
Am 3. April war kurz nach 13 Uhr einem 28-jährigen Angeschuldigten während eines Polizeitransportes vom Gerichtsgebäude in die Strafanstalt die Flucht gelungen. Der Angeschuldigte war vorne mit Handschellen gebunden und wurde von zwei Polizisten begleitet. In der Tiefgarage des Verwaltungsgebäudes drehte sich der junge Mann überraschend und schnell ab und rannte davon. Den beiden Polizisten gelang es nicht, die Flucht zu verhindern und den Mann einzuholen. Nach einer Grossfahndung konnte der Flüchtige wieder durch die Zuger Polizei festgenommen werden.
Der Polizeikommandant der Zuger Polizei leitete daraufhin eine interne Untersuchung ein. Dabei stellte sich heraus, dass die beiden Polizisten das Fluchtrisiko unzutreffend beurteilt und den Angeschuldigten deshalb nicht ausreichend gesichert hatten. Sie hätten den Mann an sich oder zusätzlich mit Fussfesseln binden sollen.

Unmittelbar nach der Flucht wurden alle mit regelmässigen Gefangenentransporten betrauten Mitarbeitenden instruiert, bei Gefangenen, denen eine längere Haftstrafe droht, grundsätzlich immer von einem Fluchtrisiko auszugehen. Diese müssen deswegen in der Regel an sich gebunden oder mit Fussfesseln transportiert werden. Der zuständige Dienstchef hat die Dienstanweisungen entsprechend ergänzt.

Die beiden Polizisten waren sich von Anfang an bewusst, dass sie die Situation falsch beurteilt und keine ausreichenden Sicherungsmassnahmen vorgenommen hatten. Sie bedauern diesen Fehler ausserordentlich. Der Polizeikommandant hat den beiden Polizisten einen Verweis erteilt. In der Festlegung dieser personalrechtlichen Massnahmen wurde mitberücksichtigt, dass beide Polizeiangehörigen einsichtig sind, den Vorfall bereuen, sowie über einen langjährig guten Leistungsausweis verfügen.

ZugZug / 18.05.2009 - 14:33:44