Integration: Noch genauere Prüfung
AR. Um eingebürgert zu werden, muss auch die Integration stimmen - künftig soll man eine schriftliche Prüfung über Staatskunde ablegen. Kanton und Gemeinden arbeiten eng zusammen.
Die Verleihung des Landrechts durch den Regierungsrat zum einen und des Gemeindebürgerrechts durch den jeweiligen Gemeinderat zum anderen sind zwei völlig autonome Entscheide.
Dennoch arbeiten im Ausserrhodischen die kommunalen Einbürgerungsbehörden und der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, der die Einbürgerungsgesuche zu Handen des Regierungsrates vorbereitet, sehr eng zusammen. Diese Zusammenarbeit soll künftig bei der Überprüfung der Integration noch weiter ausgebaut werden. Auslöser für die verstärkte Zusammenarbeit war der Wunsch der Ausserrhoder Gemeinden, die Anforderungen an die einbürgerungswilligen Personen zu harmonisieren.
Wichtig: Kenntnisse von der Region
Im Zentrum der Integrationsüberprüfung stehen die soziale, kulturelle und politische Integration. Hierbei geht es um die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, bezogen auf das unmittelbare Wohnumfeld, die Schule, die Arbeit und auf die Freizeit. In diesem Zusammenhang spielen die Sprachkenntnisse eine wichtige Rolle, da sie regelmässig ein Indikator für die Beurteilung der Integration bilden. Ausserdem geht es um die Vertrautheit mit den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Verhältnissen, Denk- und Verhaltensweisen sowie die Bejahung der Staatsform und der verfassungsmässigen Ordnung.
Diese Voraussetzungen werden heute primär durch die zuständige Gemeinde im persönlichen Kontakt mit den Gesuchstellern abgeklärt – und dies wird auch in Zukunft so bleiben.
Schriftliche Prüfung der staatsbürgerlichen Kenntnisse
Ebenfalls der Integration zugerechnet – aber weniger gewichtet als die übrigen genannten Teilaspekte – werden die «staatsbürgerlichen Kenntnisse» der gesuchstellenden Person. Dabei geht es um reines Wissen. Im Gegensatz zu den übrigen Aspekten der Integration ist es für diesen Bereich einfacher, die Anforderungskriterien messbar festzulegen. Deshalb soll dieser Teilbereich der Integration künftig zentral durch die kantonale Bürgerrechtsstelle überprüft werden, und zwar schriftlich.
Gegenstand dieser Prüfung werden wie bisher Grundkenntnisse über den geographischen und politischen Aufbau der Schweiz, des Kantons und der Gemeinde sowie das Funktionieren der Demokratie sein.
Engere Zusammenarbeit für mehr Effizienz
Die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden bringt Vorteile in mehrerer Hinsicht: Die zentrale Überprüfung der staatsbürgerlichen Kenntnisse durch eine Stelle bringt nicht nur eine Effizienzsteigerung bei der Bearbeitung der Gesuche und eine Harmonisierung in der Rechtsanwendung, sondern steigert auch die Transparenz aus der Sicht der Gesuchstellenden. Durch den Wegfall der reinen Wissensabfragen können sich die Gemeinden bei ihren Einbürgerungsgesprächen mehr auf die eigentliche Frage der Integration konzentrieren und die Gefahr, dass den «staatsbürgerlichen Kenntnissen» im Verhältnis zu den übrigen Aspekten der Integration zu viel Gewicht beigemessen oder gar mit Integration gleichgesetzt wird, vermindert sich.
Nachhilfe in Sachen Einbürgerung
Für Ausländer, die ihre Kenntnisse über die Schweiz, Appenzell Ausserrhoden und ihre Wohnsitzgemeinde noch als ungenügend erachten und diese mit Blick auf ein Einbürgerungsgesuch auffrischen oder vertiefen wollen, bietet das Berufsbildungszentrum Herisau neu einen Kurs «Wahlheimat Schweiz» an. Der erste Kurs startet bereits Ende April.
An vier Abenden werden Informationen zu Themen wie Demokratie und Föderalismus, Rechte und Pflichten, Geografie und Geschichte, Arbeit und Bildung vermittelt. Auch kantonsspezifische Eigenheiten und Bräuche werden thematisiert.
Mehr Informationen unter www.berufsschule.ch.



























