Innerrhoder Regierung solidarisch mit St. Gallen
Der Kanton St. Gallen soll die 85 Millionen Franken, die ihm wegen eines Berechnungsfehlers beim neuen Finanzausgleich (NFA) 2008 entgangen sind, nachbezahlt erhalten.
Dieser Meinung ist die Innerrhoder Standeskommission.
Die Standeskommission (Regierung) stimmt einer nachträglichen Anpassung des Ressourcenausgleichs zu, sofern die Mehrheit der Kantone diese Haltung teilt, wie es in einer Mitteilung aus Appenzell vom Mittwoch heisst. Die Nachzahlung an St. Gallen ginge auf Kosten der übrigen Kantone.
Anhörung der Kantone
Neben Innerrhoden hat sich auch der Kanton Thurgau mit St. Gallen solidarisch gezeigt. Die Haltung der übrigen Kantone ist nicht öffentlich bekannt. Die Kantone waren aufgefordert, ihre Haltung bis zum 22. August der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren (FDK) mitzuteilen.
Nach dieser Anhörung will die FDK am 19. September dem Bund eine Empfehlung abgeben. Über eine allfällige NFA-Nachzahlung entscheidet der Bund. Bei der FDK und beim Finanzdepartement des Kantons St. Gallen war am Mittwoch auf Anfrage nichts über die Haltung der Kantone in dieser Frage zu erfahren.



























