«Innerrhoden ist ein Polizeistäätchen»
Appenzell/AI. Nacktwandern und kein Ende: Der «Sprecher» der «Wanderer ohne Nix» geht hart ins Gericht mit Innerrhoden - und erinnert dessen Politiker an ihre eigenen Worte.
Er nennt sich Puistola Grottenpösch und bittet Medienschaffende, es bei diesem Pseudonym zu belassen. Es sei nicht nötig, dass ihn die Innerrhoder Behörden bei seinem Echtnamen kennen, schreibt der in Zürich wohnhafte inoffizielle Sprecher der Nacktwanderer, «da dieser Konflikt nicht von uns nackten Wanderern vom Zaun gerissen wurde, sondern von den Behörden des Kantons Appenzell Innerrhoden, die somit auch diese Notiz zu verantworten haben.»
Mit «diese Notiz» meint Grottenpösch eine erneute Meldung an die Medien, in der er auf die «rechtliche Situation der Nacktheit in der Öffentlichkeit in AI» hinweisen wolle. Und in der er sich auf Worte von Landesfähnrich Melchior Looser beruft und damit den Bekämpfer der Nacktheit im Alpstein gleich beim eigenen Wort nimmt.
«Ernsthafte Gefährdung»
Zitiert wird eine Passage aus der Grossrats-Session vom 31. Oktober 2005. Damals sprach der Landesfähnrich – die Innerrhoder Bezeichnung für den Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Militärdepartements – über die Regelung von strafbaren Handlungen gegen die Sittlichkeit. Damals sagte Melchior Looser: «Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass nicht jedes Verhalten, das von uns allenfalls als unanständig bezeichnet wird oder uns ärgert, als Straftatbestand in das Übertretungsstrafgesetz aufgenommen werden soll, zumal es weder meine Absicht noch jene der Standeskommission ist, einen Polizeistaat zu installieren. Strafbar sollen nur jene Handlungen sein, die zu einer ernsthaften Gefährdung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung führen.»
Puistola Gröttenposch stürzt sich mit einer gewissen Lust auf diese Passage. Denn sie steht natürlich – ganz egal, wie man der Frage des nackten Wanderns gegenübersteht – in einem gewissen Widerspruch zu dem, was nun in Innerrhoden gelten soll. Ob jemand, der nackt herumläuft, die öffentliche Ordnung ernsthaft gefährdet, ist sehr fraglich – und bereits haben sich Juristen dahin gegend geäussert, dass das nicht der Fall und das Verbot damit wohl auch rechtlich nicht haltbar sei.
«Stand von 1942»
Das heisst laut Gröttenposch aber: Die Revision des Sexualstrafrechts 1992 habe dazu geführt, dass es in der Schweiz kein Sittenstrafrecht mehr gebe. Die Innerrhoder «Nacktwanderer-Verordnung» sei damit eine Art Versuch, mit einem Sittenartikel die Rechtslage wieder auf den Stand von 1942 zurück zu führen. Das aber sei «den Kantonen verwehrt»
Sicher ist: Bis zur Landsgemeinde wird das Thema nicht abreissen – und zwar über die Ostschweiz hinaus. Das «Magazin» des Zürcher «Tages-Anzeiger» widmete dem Nacktwander-Verbot einen grösseren Artikel und warf sicherheitshalber gleich auch noch das Tanzverbot in der Karwoche dazu. Die beiden Themen ergeben in der Kombination für den Leser in der Restschweiz das Bild eines etwas kurligen Halbkantons, in dem der Katholizismus schwärzester Prägung eine Renaissance feiert und jede Art von Abweichlertum hart geahndet wird. Wer die lebenslustigen Innerrhoder kennt, weiss zwar, dass das nicht der allgemeinen Mentalität entspricht. Das «Magazin» zitiert zudem eine Redaktor des «Appenzeller Volksfreund», der überzeugt ist, dass nur ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung das Nacktwandern wirklich als Problem sieht. Doch die Verbotsfreude, die derzeit an den Tag gelegt wird, spricht natürlich eine andere Sprache – und sorgt für Schlagzeilen und eine gewisse Imagebildung.
Nacktwanderer Gröttenposch jedenfalls findet, die Revision des Übertretungsstrafrechts mit Nacktwander-Verbot sei ein Anzeichen für ein «vorgesehenes Polizeistäätchens kleinstlichen Zuschnitts». Und einen Polizeistaat habe man gemäss Zitat von 2005 doch eben gerade nicht installieren wollen.



























