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Initiativen zur Reorganisation

Speicher. Eine unabhängige Gruppe Personen schlägt eine Reorganisation des Gemeinderates vor.

Ziele der angestrebten Teilrevision der Gemeindeordnung sind ein Gemeindepräsidium im Vollamt, eine Reduktion der Anzahl Mitglieder im Gemeinderat, die Integration des Schulpräsidiums in den Gemeinderat und die Aufhebung der Volkswahl der Schulkommission.

In der Überzeugung, dass die Arbeit des Gemeinderates in Speicher effizienter gestaltet werden sollte, hat sich ein Initiativkomitee aus elf unabhängigen Speicherer Einwohnern formiert. Zum Komitee gehören Elisabeth Büche, Remo Eccher, Patrick Inauen, Damian Kaeser, Thomas Klingele, Richard Krayss, Adrian Künzli, Jörg Schoch, Ursula Schoch Hudovernik, Corinne Spiller und Thomas Widmer.

Das Initiativkomitee legt Wert auf die Feststellung, dass die Lancierung der beiden Initiativen nichts mit der Person des Gemeindepräsidenten Christian Breitenmoser oder dessen Amtsführung zu tun hat. Thema des Vorstosses ist einzig die Schaffung einer zeitgemässen und straffen Führung der Gemeinde.

Vollamt für das Gemeindepräsidium
In den letzten Jahren haben die vielfältigen Aufgaben des Gemeindepräsidiums an Intensität gewonnen. Die Vertretung der Gemeinde nach aussen, das Standortmarketing sowie die Kontakte zur Wirtschaft und verschiedenen Behörden sind von zunehmender Bedeutung. Die Aufmerksamkeit der Medien und damit deren Betreuung ist intensiver geworden. Die Frage der regionalen Zusammenarbeit und deren Koordination wird künftig vermehrt Zeit beanspruchen.

Nach Ansicht des Initiativkomitees ist aufgrund dieser Entwicklung sowie auf Grund der Grösse von Speicher die Schaffung eines Vollamtes (100 Prozent Pensum) für das Gemeindepräsidium unabdingbar. Die Aufgaben des Gemeindepräsidiums werden deshalb im gea?nderten Artikel 23 der Gemeindeordnung neu formuliert. Der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin präsidiert mindestens zwei gemeinderätliche Kommissionen und ist ausserdem zuständig für Information, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing. In der Gemeindeordnungäsidenten oder der Gemeindepräsidentin, welche grosses Engagement und zeitliche Präsenz erfordern.

Mit der Einführung des Vollamtes soll für die Suche künftiger Gemeindepräsidenten oder Gemeindepräsidentinnen eine Ausgangslage geschaffen werden, bei welcher die finanzielle Entschädigung den anspruchsvollen Aufgaben und der Verantwortung entspricht.

Die einwohnermässig mit Speicher zu vergleichende Gemeinde Heiden hat beispielsweise in diesem Jahr diesen Schritt vollzogen.

Reduktion der Anzahl Mitglieder im Gemeinderat
Mit der Einführung eines Vollamtes für das Gemeindepräsidium kann gleichzeitig die Anzahl der Mitglieder im Gemeinderat reduziert werden. Die heute elf Sitze im Rat sollen auf neu sieben reduziert werden. Nach Auffassung des Initiativkomitees ist es nicht zwingend, sämtliche gemeinderätliche Kommissionen mit einer Doppel- oder Dreiervertretung aus dem Gemeinderat zu besetzen. Mit einer einfachen Vertretung würden Doppelspurigkeiten vermieden und gleichzeitig eine schlankere und effizientere Organisation der Arbeit des Gemeinderates ermöglicht. Das bisherige Ressortsystem mit fünf Ressorts, nebst dem Gemeindepräsidium, kann grundsätzlich beibehalten werden, wobei die Schule ein zusätzliches Ressort bilden dürfte. Zudem sieht die Reorganisation vor, dass der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin mindestens zwei Kommissionen vorsteht.

Die Reduzierung der Anzahl Gemeinderäte bedingt ferner, dass sich der Gemeinderat verstärkt auf seine strategischen Aufgaben konzentriert und die operative Tätigkeit an die Verwaltung delegiert. Die Gemeinderäte können sich dadurch vermehrt auf die Führung ihrer Verwaltungsbereiche und Kommissionen sowie auf die politische Tätigkeit konzentrieren. Erfahrungen anderer Gemeinden lassen erwarten, dass sich die Entscheidfindung bei sieben Gemeinderäten effizienter gestaltet als bei einer Zahl von elf. Ein Blick in andere Gemeinden zeigt zudem, dass es immer schwieriger wird, Leute zu finden, welche sich für die Wahl in den Gemeinderat zur Verfügung stellen. So diskutiert auch die Gemeinde Walzenhausen über die Reduktion der Gemeinderäte von neun auf fünf.

Die Erhöhung des Pensums des Gemeindepräsidiums vom Nebenamt zum Vollamt hat eine Erhöhung der Entschädigung zur Folge. Demgegenüber reduziert sich die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder, woraus eine gewisse Einsparung resultiert.

Entschädigung des Gemeindepräsidiums sowie der Gemeinderäte
Das Initiativkomitee hat sich die Frage der angemessenen Entschädigung des Gemeindepräsidiums nicht leicht gemacht. Schliesslich ist man auf die neue Besoldungsverordnung der kantonalen Angestellten als ausgewogenes Kriterium gestossen.

Der zur Änderung empfohlene Artikel 23 der Gemeindeordnäsidenten beziehungsweise der Gemeindepräsidentin vor, welche in Anwendung der Kriterien der kantonalen Besoldungsverordnung vom 30. Oktober 2006 (bGS 142.211) innerhalb der Besoldungsstufe 14 dieser Verordnung durch die Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde abschliessend festgelegt wird. Die Besoldungsstufe 14 sieht eine jährliche Entschädigung zwischen 108’000 Franken und 147’000 Franken vor. (Die Besoldungsverordnung vom 30. Oktober 2006 wird im Kanton auf den 1. Januar 2008 Kraft gesetzt).

Daneben soll auch das Entschädigungssystem für die übrigen Mitglieder des Gemeinderates transparenter werden Die Teilrevision sieht zudem einen Systemwechsel bei der Entschädigung der Gemeinderäte vor (Pauschalentschädigung gegenüber Jahresentschädigung mit Sitzungsgeld). Diese muss nicht zwingend für alle Ressorts gleich hoch sein. Die Vornahme der entsprechenden Änderung des Entschädigungsreglements ist Sache des Gemeinderats, welche vom Gemeinderat sinnvollerweise gleichzeitig wie die Teilrevision der Gemeindeordnung in Kraft gesetzt werden sollte.

Das Initiativkomitee ist der Auffassung, dass die heute ausbezahlte Entschädigungssumme für Gemeindepräsidium und Gemeinderäte insgesamt nicht wesentlich ansteigen sollte.

Schulkommission
In engem Zusammenhang mit diesen Massnahmen auf Ebene des Gemeinderates stehen die Abschaffung der Volkswahl der Mitglieder der Schulkommission und die Integration des Schulpräsidenten oder der Schulpräsidentin in den Gemeinderat. Diese Massnahme beendet das an sich unlogische Nebeneinander zweier vom Volk gewählten Gremien, von denen aber bloss der Gemeinderat finanzielle Kompetenzen besitzt und deshalb letztlich stets das Sagen hat. Aus diesem Grund ist bereits heute der für die Finanzen zuständige Gemeinderat an den Schulkommissionssitzungen anwesend. Diese Änderung würde auch die Sondersituation von Speicher innerhalb des Kantons beenden. Zudem kann es für potentielle Kandidaten abschreckend wirken, wenn sie sich für diese Tätigkeit einer Volkswahl stellen müssen.

Auch diese Massnahme steht letztlich im Zusammenhang mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung der Arbeit des Gemeinderates. Aus rechtlichen Gründen wird sie jedoch mit einer separaten Initiative verlangt: Das Prinzip der Einheit der Materie verbietet die Verbindung der beiden Anliegen.

Übergangsregeln und Vorgehen
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen auf den Jahresanfang nach einer Annahme durch das Volk in Kraft treten. Wa?hrend der laufenden Amtsdauer zurücktretende Mitglieder des Gemeinderates würden nicht ersetzt, bis deren Anzahl unter sieben fällt. Eine Ausnahme gilt für den Gemeindepräsidenten. Wenn dieser zurücktritt, findet für das Präsidium auf alle Fälle eine Neuwahl statt. Denkbar wäre etwa eine öffentliche Ausschreibung der Stelle, wie das in anderen Gemeinden auch schon gemacht worden ist. Dazu müssten sich wohl die Parteien von Speicher zusammenfinden.

Die Initiativen sind am 10. Dezember 2007 bei der Gemeindekanzlei eingereicht worden und werden auf Ihre Gültigkeit geprüft. Der Gemeinderat wird die Initiativen diskutieren und voraussichtlich im April des nächsten Jahres zur Abstimmung bringen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 13.12.2007 - 15:14:00