• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Informationsveranstaltung zu Rentenansprüchen

TG. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beitragszeiten sowohl zur deutschen als auch zur schweizerischen Rentenversicherung können sich am 31. März über ihre Rentenansprüche informieren.

Der zwischenstaatliche Sprechtag Deutschland – Schweiz findet am Dienstag, 31. März, von 13.30 bis 18.30 Uhr, in der Auskunfts- und Beratungsstelle an der Julius-Bührer-Strasse 2 in Singen statt.

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird den interessierten Versicherten empfohlen, unter der Telefonnummer 0049 7731 82 27 10 im Voraus einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dabei sollte die schweizerische AHV-Nummer und die deutsche Versichertennummer angegeben werden.

Die Beratungen sind kostenlos, die Auskünfte erteilen Experten der Deutschen Rentenversicherung und der kantonalen Ausgleichskassen Schaffhausen und Thurgau.

Angesprochen sind besonders schweizerische und deutsche Staatsangehörige sowie Versicherte anderer Nationen mit Versicherungszeiten in Deutschland und/oder der Schweiz. Im Mittelpunkt steht die individuelle Beratung in allen Rentenversicherungsfragen. Daneben werden die Besucher über ihre Rechte und Pflichten informiert, unter Berücksichtigung der bestehenden zwischenstaatlichen Regelungen.

Damit eine ausführliche Beratung möglich ist, sind Unterlagen der Rentenversicherung wie Aufrechnungsbescheinigungen, Durchschriften der Versicherungskarten aus dem Versicherungsnachweisheft, Rentenbescheide, Nachweise über Kriegsdienstzeiten, AHV-Ausweis etc. mitzubringen.

ThurgauThurgau / 20.03.2009 - 08:33:20