
Informationsveranstaltung für Gemeinden in Weinfelden
Weinfelden/TG. Informationsveranstaltung für Gemeinden: Stark gewandelte Migration in die Schweiz und Öffnungszeiten im Detailhandel im Zentrum awa.
Am 8. September 2009 fand in Weinfelden die 10. Informationsveranstaltung für Stadt- und Gemeindeammänner sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindeverwaltungen statt. Zu diesem Jubiläumsanlass hatte das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) hochkarätige Referentinnen und Referenten der Bundesbehörden in den Thurgau eingeladen.
In seiner Begrüssung betonte Amtschef Edgar G. Sidamgrotzki die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Wirtschaft und Arbeit und den Gemeinden. Seit zehn Jahren werden an der einmal jährlich stattfindenden Veranstaltung die zahlreichen Gäste aus den Gemeinden von den AWA-Abteilungsleiterinnen und -leitern über die wichtigsten Aktualitäten aus dem AWA informiert.
Thomas Harder, Geschäftsführer Swiss Brand Experts, informierte zum Thema „die Stärken einer Region als Basis der nachhaltigen Entwicklung“. Anhand eines konkreten Beispiels zeigte er auf, wie sich Regionen positionieren können und welche Erfolgsfaktoren bei der Standortentwicklung entscheidend sind. Dabei betonte er, dass eine Region mehr darstellt als die Summe der einzelnen Teilgebiete. Starke Regionen sollen weiter gestärkt und mit den weniger starken Regionen gut vernetzt werden.
Anschliessend informierte Christiane Aeschmann, Leiterin Arbeitnehmerschutz seco, über die gesetzlichen Arbeitszeiten im Detailhandel. Dabei ging sie speziell auf das aktuelle Thema der Öffnungszeiten von Tankstellenshops während der Nacht ein und präsentierte sowohl die gesetzliche wie auch ihre persönliche Sicht. In diesem Sachverhalt wird der schwierige Interessenausgleich zwischen wirtschaftlicher Freiheit und dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich.
Mario Gattiker, Vizedirektor Bundesamt für Migration (BFM), zeichnete das Bild der Migration in den vergangenen 20 Jahren auf. Infolge der Personenfreizügigkeit wandelte sich die Zuwanderung erheblich zu Gunsten der EU-Staaten. Drittstaatenangehörige können nur noch beschränkt und in hochqualifizierten Segmenten zugelassen werden. Es gilt der Inländervorrang. Bei Drittstaaten sind Indien, die USA, Kanada und Australien die Spitzenreiter der Herkunftsländer. Die Integration wird als wichtige Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden angesehen. Individuelle Integrationsvereinbarungen können helfen, die Integration zu fördern. Integration im sprachlichen Bereich ist ein entscheidender Faktoren zur zukünftigen Bewältigung der Eingliederung von Menschen in den Arbeitsmarkt. Gattiker verwies dabei auf die Unterstützungsmöglichkeiten des BFM.