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Informationen aus dem Gemeinderat

Sommeri. Die Gemeindekanzlei gibt einige Informationen aus dem Gemeinderat bekannt. Unter anderem die Geburten.

Wegzüge
Marc Ruppli, Hauptstrasse 72
Ivo Rutishauser, Aspenstrasse 8
Christian Burkart, Hauptstrasse 64
Wolfgang Braxmaier, Hauptstrasse 33
Tobias Burgbacher, Hauptstrasse 33
Daniel Strassmair, Kesswilerstrasse 5

Zuzüge
Gordana Ivanovic, Hauptstrasse 33a
Joël Dähler, Alpstein 7
Manfred Weber, Hauptstrasse 24
Detlef Wengler, Hauptstrasse 33

Geburten
Am 17.12.2008 wurde Joel Pietro, Sohn von Reto und Patrizia Schmidmeister-Auciello, Hauptstrasse 7 geboren.

Aus dem Steueramt
Alle Steuerpflichtigen erhalten im Januar die Formulare für die Steuererklärung 2008. Um Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern, stellt die kantonale Steuerverwaltung wiederum die Software «fisc 2008» zur Verfügung. Das Programm kann auf der Gemeindekanzlei Sommeri gratis bezogen werden. Weitere Informationen/ Downloads finden Sie unter www.steuerverwaltung.tg.ch.

Wir empfehlen Ihnen, die Steuererklärung möglichst frühzeitig einzureichen. Sie erhalten dann den Veranlagungsentscheid früher und können auch die Verrechnungssteuer früher zurückfordern. Bitte achten Sie darauf, dass Sie auch dieses Jahr das Feld Versandinstruktion ausfüllen. Sie finden dieses auf der vordersten Seite des Originals. Sie erleichtern uns damit die Arbeit sehr und helfen mitunter, Papier zu sparen.

Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie das Original der Steuererklärung zusammen mit dem Ausdruck der einzelnen Blätter an das Steueramt retournieren. Bitte drucken Sie das Blatt mit dem Barcode aus und legen Sie es der Steuererklärung bei, wenn Sie mit der „fisc 2008“ arbeiten. Ihre Steuererklärung kann nur dann sofort nach Eingang mittels Lesepistole eingelesen werden. Die Verrechnungssteuer wird dann umgehend provisorisch ausbezahlt. Eingabetermin ist der 31. Mai 2009. (Landwirte und Selbständigerwerbende 31. Aug. 2009) Wir nehmen Ihre Steuererklärung natürlich auch gerne früher entgegen. Falls Sie diesen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, möglichst früh ein Gesuch um Fristverlängerung zu stellen.

Übergangsrist abgelaufen
Seit dem 1. Januar 2008 gelten neue Vorschriften zur Hundehaltung im Thurgau. Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken abgeschlossen haben. Wer ab 1. Januar 2008 einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15 Kilogramm anschafft, muss innerhalb eines Jahres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen. Welpenspiel- und Junghundekurse werden als praktische Hundeerziehung anerkannt.

Einige Hunderassen werden als potenziell gefährlich bezeichnet. Wer einen Hund einer solchen Rasse oder einer Kreuzung daraus im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt im Voraus eine kantonale Bewilligung.

Diese Bestimmung gilt auch für Personen, die nicht im Kanton Thurgau wohnhaft sind, wenn sie sich mit ihrem Hund in der Öffentlichkeit im Thurgau aufhalten wollen. Für bisherige Hundehalterinnen und Hundehalter gilt eine einjährige Übergangsfrist, das heisst die Bewilligung muss bis spätestens 31. Dezember 2008 eingeholt sein. Gesuche für eine Bewilligung müssen dem kantonalen Veterinäramt rechtzeitig eingereicht werden

ThurgauThurgau / 15.01.2009 - 16:19:00