Information zu Rentenansprüchen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beitragszeiten sowohl zur deutschen als auch zur schweizerischen Rentenversicherung bzw. AHV/IV können sich über ihre Rentenansprüche informieren.
Am Dienstag, 4. November 2008, von 13.30 bis 18.30 Uhr, findet in der Auskunfts- und Beratungsstelle an der Julius-Bührer-Strasse 2 in Singen ein zwischenstaatlicher Sprechtag Deutschland – Schweiz statt.
Die Beratungen und Auskünfte erteilen Experten der Deutschen Rentenversicherung und der kantonalen Ausgleichskassen Schaffhausen und Thurgau. Angesprochen sind besonders schweizerische und deutsche Staatsangehörige sowie Versicherte anderer Nationen mit Versicherungszeiten in Deutschland und/oder in der Schweiz. Im Mittelpunkt steht die individuelle, kostenlose Beratung in allen Rentenversicherungsfragen. Daneben werden die Besucher über ihre Rechte und Pflichten in der Rentenversicherung dieser Staaten, unter Berücksichtigung der bestehenden zwischenstaatlichen Regelungen, informiert.
Um Wartezeiten zu vermeiden wird interessierten Versicherten empfohlen, unter der Telefonnummer 0049 7731 82 27 10 im Voraus einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dabei sollte die schweizerische AHV-Nummer und die deutsche Versichertennummer angegeben werden. Mitzubringen sind Unterlagen der Rentenversicherung wie Aufrechnungsbescheinigungen, Durchschriften der Versicherungskarten aus dem Versicherungsnachweisheft, Rentenbescheide, Nachweise über Kriegsdienstzeiten, AHV-Ausweis etc. Die gesamte Beratung ist kostenlos.



























