Industrieverein und Gewerbeverband lehnen Gesetz über den Energiefonds ab
Die Vorstände von Gewerbeverband und Industrieverein lehnen das Gesetz über den Energiefonds ab, weil marktfähige Massnahmen fehlen, welche die Entwicklung der ausserrhodischen Wirtschaft gebührend berücksichtigen.
Es bestehen grösste Vorbehalte gegen die Verwendung von Sondererträgen (nicht betriebsnotwendige Mittel) der SAK in der Höhe von 10 Millionen Franken zur Speisung eines Energiefonds. Es ist eine Tatsache, dass die SAK, an welcher der Kanton Miteigentümerin ist, über eine komfortable Kapitalausstattung und über grosse, nur zum Teil betriebsnotwendige Reserven verfügt. Dies ist nur bedingt auf die unternehmerische Leistung der Verantwortungsträger zurückzuführen. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass die Privat- und Geschäftskunden der SAK in der Vergangenheit Strompreise bezahlt haben, die nicht betriebswirtschaftlich, sondern durch die Besonderheiten der staatlichen Energieversorgung zu erklären sind. Es ist deshalb mehr als fragwürdig, dass die erzielten Gewinne über den Umweg eines Energiefonds in neue Staatsaufgaben umverteilt werden, ohne einen direkten Bezug zur Geschäftstätigkeit der SAK zu haben.
Weit sinnvoller wäre es, die Mittel zur langfristigen Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung im Kanton Appenzell Ausserrhoden einzusetzen oder alternativ über eine Strompreisreduktion an die Privat- und Geschäftskunden der SAK zurückzugeben.
Die Mittel für die Förderung von Massnahmen zur sparsamen und rationellen Energieverwendung sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme könnten auch über das ordentliche Kantonsbudget zur Verfügung gestellt werden.



























