In Kaufwahn geraten
AR. Eine Sozialhilfeempfängerin hat Waren im Wert von über 50'000 Franken bestellt - ohne diese zu bezahlen. Heute muss sie sich deswegen vor Gericht verantworten.
Die heute 46-jährige Herisauerin hat zwischen November 2001 und Dezember 2002 bei 70 verschiedenen Firmen Warenbestellungen für über 50’000 Franken vorgenommen. Bezahlt hat sie nie. Als einige Firmen die Warenlieferungen verweigerten, setzte die Frau ihren Kaufrausch fort und liess sich die Bestellungen an die Adresse ihrer Tochter liefern.
Hausdurchsuchungen bei Mutter und Tochter
Im Oktober 2002 fielen die Betrügereien auf. Bei einer Hausdurchsuchung an der Adresse der Tochter im Dezember 2002 stellte die Polizei zahlreiche Waren sicher. Zwei Tage später wurde eine Hausdurchsuchung bei der 46-Jährigen in Herisau durchgeführt. Immense Mengen an nicht bezahlten Waren kamen zum Vorschein.
Gefängnisstrafe beantragt
Gegen die 46-Jährige wurde umgehend ein Strafverfahren eingeleitet. Heute Dienstag, 25. September, hat sie sich wegen mehrfachen beziehungsweise gewerbsmässigen Betruges vor dem Ausserrhoder Obergericht zu verantworten. Die Anklage fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von mindestens zwölf Monaten.
Nebst den Betrugsvorwürfen stehen noch weitere Delikte im Raum: So werden der Frau Tätlichkeiten und Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Während einer Auseinandersetzung vor der Kirche in Herisau soll sie einer Widersacherin eine Ohrfeige verpasst haben. Zudem erstattete der Tierschutzverein Appenzell im Juni 2003 Anzeige. Der Grund: Die 46-Jährige hatte ihrem Hund einen Maulkorb aus Segeltuch angelegt. Das Tier konnte deshalb seine Schnauze nicht richtig öffnen und somit weder hecheln noch trinken.



























