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In die Arbeit einer Haftrichterin eingemischt

Bundesanwalt Erwin Beyeler hat während seiner Zeit als Erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen eine Rüge seiner Aufsichtsinstanz einstecken müssen.

Er hatte sich in die Arbeit einer Haftrichterin eingemischt.

Die Angelegenheit hatte sich 2004 abgespielt. Beyeler hatte eine von der Haftrichterin angeordnete Haftentlassung als absolut ungerechtfertigt bezeichnet. Darauf beschwerte sich die Richterin über Beyeler bei der Anklagekammer des Kantons St. Gallen.

Die Anklagekammer hörte beide Parteien an, ermahnte diese zur guten Zusammenarbeit und rügte das Vorgehen von Beyeler. Die Bundesanwaltschaft bestätigte am Sonntag einen entsprechenden Bericht des «SonntagsBlick».

Es habe sich aber weder um ein Disziplinar- noch um ein Strafverfahren gehandelt und sei deshalb bei der Bewerbung und der Wahl von Erwin Beyeler als Bundesanwalt nicht zur Sprache gebracht worden, weil der Sachverhalt nicht meldepflichtig war, teilte die Bundesanwaltschaft dazu mit.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 01.02.2009 - 11:06:00