Im Schw. Holzbaugewerbe steigen 2010 die Mindestlöhne
Appenzellerland. Die Sozialpartner Holzbau Schweiz, Syna, Unia, Baukader Schweiz und KV Schweiz haben für die Schweizerische Holzbaubranche eine Zusatzvereinbarung für das Jahr 2010 verabschiedet. Basis für die Zusatzvereinbarung bildet der allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Holzbau 2007.
Die Mindestlöhne der dem GAV Holzbau unterstellten Mitarbeitenden werden per 1. Januar 2010 um je 1 % angehoben. Die im vergangenen Jahr rückläufige Teuerung blieb dabei unberücksichtigt und gilt unverändert per 31. August 2008 als ausgeglichen.
Den Sozialpartnern gelingt es damit, einerseits dem trotz Krisensituation recht guten Geschäftsgang der Holzbaubranche im vergangenen Jahr Rechnung zu tragen und andererseits durch den aufgeschobenen Teuerungsausgleich einen Puffer für die Lohnverhandlungen des kommenden Jahres zu schaffen.
Für die Anhebung der Mindestlöhne nach Zusatzvereinbarung 2010 wird beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit beantragt.



























