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IHK Thurgau lehnt AHV-Initiative ab

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Thurgau lehnt die Gewerkschaftsinitiative «Für ein flexibles AHV-Alter» ab und sagt ja zum FDP-Volksbegehren über das Verbandsbeschwerderecht.

Der Vorstand der IHK Thurgau hat die Parolen zu den eidgenössischen Vorlagen vom 30. November 2008 beschlossen.

Die Volksinitiative der Gewerkschaften verlangt eine ungekürzte AHV-Rente ab 62 Jahren für Erwerbseinkommen unter 120’000 Franken. Dieser Vorschlag führt praktisch zu einer Senkung des Rentenalters. Er hätte Mehrkosten von rund 1,5 Milliarden Franken jährlich und bald einmal eine finanzielle Schieflage des Sozialwerkes AHV zur Folge. Statt Leistungen auszubauen, müssen Lösungen für eine nachhaltige Sicherung der AHV gefunden werden. Der Grund liegt bei der demografischen Entwicklung. Heute kommen noch 3,7 Erwerbstätige auf einen Rentner. Im Jahr 2035 werden zwei Erwerbstätige einen Rentner finanzieren müssen. Zudem ist ein vorzeitiger Altersrücktritt bereits heute möglich.

Investitionshindernisse abbauen
Die von der FDP eingereichte Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz» verlangt eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts. Wenn das Volk oder ein Parlament über ein Projekt entschieden haben, soll das Verbandsbeschwerderecht ausgeschlossen sein. Die IHK Thurgau unterstützt die Initiative als einen wichtigen Schritt zum dringenden Abbau von Investitionshindernissen in der Schweiz.

Der IHK-Vorstand verzichtet auf eine Abstimmungsempfehlung zu den übrigen eidgenössischen Vorlagen.

ThurgauThurgau / 03.11.2008 - 13:31:00