
IHK Thurgau für Gesundheitsartikel
Weinfelden. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Thurgau empfiehlt die Ja-Parole zum Gesundheitsartikel. Die beiden Volksinitiativen lehnt sie ab.
Am 1. Juni 2008 wird auf Bundesebene über den Verfassungsartikel „Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“ sowie die beiden Volksinitiativen „Für demokratische Einbürgerungen“ und „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“ abgestimmt. Der IHK-Vorstand hat zum so genannten Gesundheitsartikel die Ja-Parole und zu den beiden Volksinitiativen die Nein-Parole beschlossen.
Ja zum Gesundheitsartikel
Das Schweizer Gesundheitswesen ist seit Jahren eine Grossbaustelle. Bundesrat und Parlament versuchen, mit einer Serie von Teilrevisionen das mangelhafte Krankenversicherungsgesetz (KVG) nachzubessern. Dabei fehlen aber sowohl ein übergeordnetes Konzept als auch die Richtung. Der neue Gesundheitsartikel gibt der Krankenversicherung endlich die fehlende längerfristige Ausrichtung vor. Er setzt auf Qualität, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und einen regulierten Wettbewerb. Nach Ansicht des IHK-Vorstandes stärkt er damit die Position der Prämienzahlenden. Dieser freiheitliche Ansatz ist einem undurchsichtigen System mit planwirtschaftlichen Elementen und Kompetenzwirrwarr vorzuziehen.
Nein zu den beiden Initiativen
Grundsätzlich soll die Messlatte bei Einbürgerungen nach der Überzeugung des IHK-Vorstandes hoch gelegt werden. Die Annahme der Einbürgerungs-Initiative brächte jedoch keine Verbesserung der Qualität der Einbürgerungsentscheide. Denn das Volksbegehren will lediglich die Festlegung des zuständigen Entscheidorgans, nicht aber das Prüfverfahren neu regeln. Die Initiative wird deshalb abgelehnt.
Ebenfalls abgelehnt wird die Volksinitiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“. Diese stellt einen Angriff auf die Meinungsäusserungsfreiheit in der Schweiz dar und geht viel zu weit. Nachdem bestehende Missstände bereits behoben sind, hätte sie zurückgezogen werden müssen. Im Kanton Thurgau erwartet man ganz selbstverständlich von der Regierung, dass sie die kantonalen Vorlagen öffentlich erläutert. Dies soll auch auf Bundesebene für den Bundesrat möglich sein.