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«Ich punkte für die Schweiz»

Bernhard Koch, Präsident des Thurgauer Regierungsrates, äussert sich zum nationalen Flüchtlingstag vom 21. Juni 2008.

Der nationale Flüchtlingstag 2008 will ein bewusstes Zeichen setzen. Er nimmt als Motto das aktuelle Thema Euro 2008 auf: Fussballspieler, aus welchen Ländern sie ursprünglich immer kommen mögen, stehen gewöhnlich im Rampenlicht. Andere Menschen mit einem vergleichbaren Migrationshintergrund verbringen dagegen bei uns ihren Asyl-Alltag im Hintergrund, obwohl sie meist gut integriert sind.

Der Flüchtlingstag will uns an Menschen auf der Flucht erinnern, deren Schicksal es ist, sich fern ihrer eigenen Heimat aufzuhalten. Einen Teil hat die oft lange und mühsame Reise zu uns geführt. Wir haben verschiedenste Staatsangehörige mit unterschiedlichsten Lebensmustern vor uns. Allen gemeinsam ist wohl eines: Sie hegen die Hoffnung auf Schutz und eine bessere Zukunft. Dass uns dies trotz der täglichen Flut an Nachrichten und der damit einhergehenden Gewöhnung bewusst bleibt, dafür steht der nationale Flüchtlingstag.

Was setzen wir den Gründen (Gewalt, Machtmissbrauch, Krieg, Terror und damit Bedrohung an Leib und Leben), die für die Flucht dieser Menschen verantwortlich sind, entgegen? Was tun wir, damit wir sie schützen können? Die Kernpunkte der Schweizer Asylpolitik lauten zusammengefasst so: Wer in seinem Heimatstaat nach völkerrechtlich anerkannten Kriterien bedroht oder verfolgt wird, erhält in der Schweiz Asyl. Für notleidende Menschen leistet die Schweiz in Kriegs- oder Katastrophengebieten rasch Hilfe und beteiligt sich an internationalen Gemeinschaftsaktionen. Wenn solche Hilfe in der betroffenen Region wegen unmittelbarer Gefährdung nicht möglich ist, nimmt die Schweiz betroffene Menschen vorübergehend innerhalb der eigenen Grenzen auf.

Daneben bemüht sich die Schweiz, in internationaler Zusammenarbeit die Ursachen von Flucht und unfreiwilliger Migration einzudämmen. Richtschnur der Schweizer Asylpolitik sind die Grundsätze der Genfer Flüchtlingskonvention. Diese betroffenen Menschen wollen wir schützen. Anders zeigt sich die Lage dagegen bei den vielen übrigen Flüchtlingen, die ebenfalls um Asyl nachsuchen, bei denen aber der Hauptgrund für die Einreise lediglich in einem wirtschaftlichen Motiv und damit der Erwerbsarbeit liegt. Gleiches gilt für jene abgewiesenen Asylsuchenden, die ihrer rechtskräftigen Ausreisepflicht nicht nachkommen, in unserem Land verbleiben und auf dem Schwarzarbeitsmarkt ein Auskommen finden wollen. Es kann nicht sein, diesen Menschen Anreize für mögliche illegale Einwanderungen zu bieten.

Dass Menschen mit einem Migrationshintergrund bei uns punkten können, dafür sorgt auch der Kanton Thurgau: Auf der Grundlage des revidierten Asylgesetzes leistet er Arbeitsintegrationshilfe und übernimmt unter anderem für Personen mit vorläufiger Aufnahme die Programmkosten, die für die Teilnahme an einem Arbeits- und Beschäftigungsprogramm anfallen. Mit dieser Unterstützung fördert der Kanton Thurgau die wirtschaftliche Selbständigkeit und leistet praktische Integrationshilfe. Den Betroffenen eröffnet er damit echte Torchancen, denn sie erhalten so die Möglichkeit, bald eine Arbeitsstelle anzutreten.

Bleiben wir uns indessen bewusst: Wir öffnen unsere Grenzen nicht unbeschränkt und vorbehaltlos. Es ist unser deutliches Bestreben, allein denjenigen Menschen beizustehen, die unsere Hilfe und unseren Schutz tatsächlich nötig haben. Zu diesem sorgfältigen Beurteilen und Abwägen gehört ferner, dass jene Menschen, in deren Heimatstaat die Bedrohungslage sich deutlich entschärft hat und somit eine Rückkehr wieder zumutbar ist, zur Rückreise angehalten werden. Mit dieser klaren Haltung verschaffen wir dem Motto des heutigen nationalen Flüchtlingstags Glaubwürdigkeit: «Ich punkte für die Schweiz.»

ThurgauThurgau / 16.06.2008 - 13:27:00