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Hundwil von Rauch umgeben

Hundwil. In den letzten Tagen wurde übermässig viel Schlagabfall verbrannt. Ist das illegal?

Oft liegen Äste auf der Weide und wenn die Weide dazu noch in einem Tobel ist, kann es mühsam werden, die ganzen Äste weg zu transportieren. «Wenn das Tobel nicht in der Nähe eines Waldes ist, kann man solche Äste verbrennen. Jedoch heisst das nicht, dass man die Umgebung einräuchern darf, wie im jüngsten Fall in Hundwil», so Heinz Nigg, Oberförster, Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Bewilligung vom Forstamt
Wer in der Nähe eines Waldes Schlagabfälle verbrennt, muss eine Bewilligung vom zuständigen Forstamt haben. «Seit August 2007 haben wir ein Formular, dass eine Checkliste für Ausnahmeregelungen beinhaltet. So werden die Ausnahmebewilligungen alle gleich behandelt», fügt Nigg an. Seit zirka 100 Jahren ist es jedoch so, dass man eine Bewilligung vom Forstamt braucht

Wenn die Waldbrandgefahr zu gross ist
Auch wenn man eine Bewilligung hat, muss man darauf achten, dass keine Waldbrandgefahr wegen Trockenheit, Föhn und starkem Wind besteht. Dann ist das Feuern im Wald und in Waldesnähe generell verboten. Auch die Luftreinhalteverordnung muss eingehalten werden.

Brennt ein Haus?
Wenn sich die Umgebung von der starken Rauchbildung gestört fühlt, kann man rechtlich vorgehen. «Das Forstamt ist nach dem Erteilen einer Bewilligung nicht mehr für das Feuer verantwortlich, bei einer Verzeigung sind die Polizei und das Amt für Umwelt zuständig», so Nigg.

«Wenn eine Reklamation bei uns eingeht, schauen wir uns vor Ort die Lage an und natürlich achten wir darauf, ob eine Bewilligung vorhanden ist. Erlaubt ist es jedoch nicht, Holz zu verbrennen, das mit Leim oder Farbe behandelt wurde. In einem solchen Fall kontaktieren wir das Amt für Umwelt», so Willi Moesch, Mediensprecher Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 31.01.2008 - 17:08:00