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Hundesteuerbezug 2008

Wilen. Die Gemeinde macht die Neuerungen der Vorschriften zur Hundehaltung bekannt.

Die jährliche Rechnung für den Bezug der Hundesteuer wurde per Post verschickt. Die Steuer beträgt für den ersten Hund 80 Franken und für jeden weiteren Hund im selben Haushalt 130 Franken. Sollten Sie als Hundebesitzer/Innen keine Rechnung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Einwohneramt in Verbindung. Die neuen Vorschriften zur Hundehaltung ab 1. Januar 2008 enthalten folgende Neuerungen:

1. Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken abgeschlossen haben.

2. Wer ab 1. Januar 2008 einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15 Kilogramm anschafft, muss innerhalb eines Jahres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen.

3. Einige Hunderassen werden als potenziell gefährlich bezeichnet. Wer einen Hund einer solchen Rasse oder einer Kreuzung daraus im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt im Voraus eine kantonale Bewilligung.

Diese Bestimmung gilt auch für Personen, die nicht im Kanton Thurgau wohnhaft sind, wenn sie sich mit ihrem Hund in der Öffentlichkeit im Thurgau aufhalten wollen. Für bisherige Hundehalterinnen und Hundehalter gilt eine einjährige Übergangsfrist, das heisst, die Bewilligung muss bis spätestens 31. Dezember 2008 eingeholt sein. Gesuche für eine Bewilligung müssen dem kantonalen Veterinäramt rechtzeitig eingereicht werden. Eine Bewilligung ist weder auf eine andere Person noch auf einen anderen Hund übertragbar.

4. Übertretungen bestimmter Vorschriften können mit Ordnungsbussen von 50 bis 300 Franken bestraft werden. Die Vorschriften im Detail finden sie unter:

www.veterinaeramt.tg.ch

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich ans Einwohneramt (Telefon 071 929 55 00 oder einwohnerkontrolle@wilen.ch).

ThurgauThurgau / 28.02.2008 - 16:52:00