Hundesteuer ist fällig
AR. Im Januar ist für Hundebesitzer der Gang zur Polizei Pflicht. Es ist Zeit, die Hundesteuer zu bezahlen.
Im Ausserrhodischen kostet ein Hund sein Frauchen oder Herrchen 100 Franken im Jahr. Ein Drittel des Geldes bleibt beim Kanton, die restlichen zwei Drittel gehen an die Gemeinden. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden werden rund 3500 Hunde gehalten. Die Besitzer müssen ihre Haustiere selbst melden und die Steuer ohne Zahlungsaufforderung bezahlen. Seit dem 1. Januar 2007 besteht zudem die Pflicht, dass jeder Hund mit einem Chip gekennzeichnet sein muss, berichtet das «Tagblatt».
Notwendigkeit des Chips
Es sind nicht alle von dieser Neuerung begeistert gewesen. Durch den Chip sind die Daten des Tieres und seines Halters in der Datenbank von Anis (Animal Identity Service) registriert und können dort von der Polizei und anderen Berechtigten abgerufen werden. Dies ist eine gute Sache, denn mit dieser Massnahme sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden. Der reiskorngrosse Chip wird vom Tierarzt mit einer Spezialspritze unter die Haut injiziert. Für den Chip ist eine einmalige Registrierungsgebühr zusammen mit den Kosten für den Eingriff zu bezahlen.
Kontrollmarke überflüssig?
In einigen Kantonen und Gemeinden ist die Kontrollmarke am Halsband des Hundes durch die Einführung des Chips überflüssig geworden. In Appenzell Ausserrhoden ist die Marke aber immer noch Pflicht. Die Hundesteuer und die Kontrollmarke werden im Ausserrhodischen kantonal geregelt und sind im Gesetz verankert. Wie die Kantonspolizei gegenüber dem «Tagblatt» berichtet, dient die Marke zur Registrierung. Falls ein herrenloser Hund gefunden wird, kann mittels der Marke der Besitzer ausfindig gemacht werden. Dies wäre nur mit dem Chip nicht möglich. Zudem sei die Marke eine gut sichtbare Quittung für die Hundesteuer. Wer mit einem Hund ohne Kontrollmarke erwischt wird, muss 90 Franken Strafe zahlen.



























