• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Hundekot im Gras

Bichelsee-Balterswil. Hundehalter werden dazu aufgefordert, die Hundesäckli von den Robidog-Kästen zu benützen und diese dann nicht liegen zu lassen

Wir wissen ja, dass es nicht der Hund ist, der zu allerlei Missmut und Ärger sorgt, sondern der Besitzer des Hundes, der grundsätzlich für die Versäuberung seines Tieres verantwortlich ist. Leider gibt es Hundehalter, die trotz der gratis zu beziehenden Hundesäckli den Hundekot achtlos liegen lassen. Es gibt sogar Hundehalter, die zwar den Hundekot mit dem Säckli aufnehmen, das Säckli dann aber einfach liegen lassen. Von den Landwirten ist zu vernehmen, dass teilweise das gemähte Gras nicht mehr den Kühen verfüttert werden kann, weil es voller Robidog-Plastikfetzen und Hundekot ist.

Auf der Gemeindeverwaltung und auch an den Robidog-Kästen können Sie gratis Hundesäckli beziehen. Bitte benutzen Sie diese auch korrekt, denn Hundekot an jeder Ecke ist doch für alle eine Plage. Entsorgen Sie den Kot in einem der zahlreichen Robidog-Kästen.

Vermehrt gehen auf der Gemeinde auch Reklamationen ein betreffend störendes Hundegebell. Die Hundehalter werden aufgerufen, für die angemessene Überwachung, sachgemässe Pflege und ordentliche Unterbringung ihrer Hunde zu sorgen. Sie haben «insbesondere darauf zu achten, dass die Umwelt nicht durch übermässiges Gebell, Geheul oder auf andere Weise belästigt wird.» (Auszug aus dem Hundegesetz)

Im Interesse der Bevölkerung möchten wir die Hundehalter auffordern, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten, sodass der gute Ruf aller verantwortungsbewussten Hundehalter gewahrt bleibt.

ThurgauThurgau / 11.09.2008 - 07:32:00