HSG-Störaktion gegen Franz Jaeger bleibt straffrei
St.Gallen. Die Störaktion an der Abschiedsvorlesung von Franz Jaeger an der Universität St. Gallen (HSG) Anfang 2007 bleibt straffrei. Das Kantonsgericht hat das Urteil der Vorinstanz gegen eine 21-jährige Aktivistin bestätigt.
Die junge Frau wurde zwar des Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen. Bestraft wird sie aber nicht. Zu diesem Entscheid kam das Kantonsgericht nach der Berufungsverhandlung im voll besetzten Gerichtssaal. Zahlreiche Schulklassen wohnten der Verhandlung bei.
Die junge Frau wollte Ende Januar 2007 an der öffentlichen Abschiedsvorlesung von Franz Jaeger zusammen mit weiteren Aktivisten eine globalisierungs-kritische Theatervorstellung geben. Jaegers Assistenten warfen die Aktivisten aus dem Hörsaal.
Eine Tasche der 21-Jährigen samt Ausweispapieren blieb liegen. Deshalb wurde gegen sie auf Antrag der HSG ein Strafverfahren eröffnet. Im Herbst 2008 wurde sie vom Kreisgericht St. Gallen wegen Hausfriedensbruchs verurteilt, aber nicht bestraft.
Freispruch gefordert
Ihr Verteidiger, SP-Nationalrat Paul Rechsteiner, forderte in der Berufungsverhandlung einen Freispruch. Staatsanwalt Thomas Hansjakob beantragte für die Frau, die sich in der Ausbildung als Hebamme befindet, eine bedingte Geldstrafe von 150 Franken und eine Busse von 500 Franken.
Rechsteiner sagte, die Behörden und die Universitätsleitung hätten die Geschichte aufgeblasen. Franz Jaeger selbst nahm nicht an der Verhandlung teil. Das Gericht hatte es abgelehnt, ihn als Zeugen zu befragen.
Staatsanwalt Thomas Hansjakob erklärte, die rechtlich gesehen relativ banale Störaktion sei erst nachträglich zu einem politischen Theater hochstilisiert worden.



























