Höherer Selbstbehalt bei Prämienverbilligung
Appenzell/AI. Aus den Verhandlungen der Standeskommission vom 17. November 2009 (Amtlich mitgeteilt)
Für die Berechnung des Prämienverbilligungsanspruches für das Jahr 2010 hat die Standeskommission eine Erhöhung beim Selbstbehalt der Anspruchsberechtigten um einen Prozentpunkt beschlossen. Dies, weil die zur Verfügung stehenden Mittel in etwa gleich geblieben, andererseits jedoch die Krankenkassenprämien gestiegen sind.
(Rk) Die Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs im Jahre 2010 richtet sich zum einen weiterhin nach den Prämien der Krankenversicherer. Wie bereits im laufenden Jahr werden hierzu die Prämien der günstigsten Krankenversicherung im Kanton als Richtgrösse beigezogen. Diese betragen für Kinder mit Jahrgang 1992 und jünger Fr. 594.-, für junge Erwachsene mit Jahrgang 1985 bis 1991 Fr. 2296.- und für die Erwachsenen mit Jahrgang 1984 und älter Fr. 2700.-.
Zum anderen wird das massgebende Gesamteinkommen der Steuerpflichtigen mit einem bestimmten Anteil herangezogen, dem sogenannten Selbstbehalt. Da die für die Prämienverbilligung zur Verfügung stehenden Mittel etwa gleich bleiben wie in diesem Jahr, gleichzeitig aber die Krankenkassenprämien im Kanton durchschnittlich um rund 10 Prozent steigen, muss der Selbstbehalt im Vergleich zum laufenden Jahr steigen. Er wird von heute 6.5 Prozent auf 7.5 Prozent im Jahr 2010 angehoben.
Die Standeskommission hat den Anhang zum Standeskommissionsbeschluss über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (GS 832.501) in diesem Sinne per 1. Januar 2010 geändert.



























