• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
DE | FR | IT

Höherer ALV-Beitragssatz

Der Thurgauer Regierungsrat stimmt der vorgesehenen Erhöhung des Beitragssatzes für die Arbeitslosenversicherung zu.

Die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) muss angepasst werden. Der Thurgauer Regierungsrat ist mit der Erhöhung des ordentlichen Beitragssatzes von 2 auf 2,2 Prozent einverstanden, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes. Der Regierungsrat begrüsst auch die Absicht, zusätzlich Einsparungen auf der Ausgabenseite vorzunehmen. Diese Massnahmen seien jedoch kritisch zu prüfen. Ziel sei immer die rasche Wiedereingliederung von erwerbslosen Personen.

Mit dem geltenden Gesetz ist die Arbeitslosenversicherung (ALV) auf eine zu tiefe durchschnittliche Zahl von Arbeitslosen ausgerichtet und schreibt Fehlbeträge. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision wird die ALV auf eine längerfristig stabile und konjunkturneutrale Basis gestellt und werden befristete Massnahmen für den Schuldenabbau vorgeschlagen. Die aktuelle Finanzierung der Versicherung ist auf durchschnittlich 100 000 arbeitslose Personen ausgerichtet. Die tatsächliche Anzahl liegt jedoch darüber. Die Revision geht nun von einer Richtgrösse von 125 000 arbeitslosen Personen aus. Entsprechend muss die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung angepasst werden.

Der Bund schlägt mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes verschiedene Änderungen sowohl auf der Einnahmen- wie auch auf der Ausgabenseite vor. Einerseits soll der normale Beitragssatz von heute 2 auf 2,2 Prozent erhöht werden. Der Regierungsrat erachtet diese Erhöhung als unumgänglich. Für den Schuldenabbau der ALV stimmt er auch der ausserordentlichen Erhöhung der Lohnbeiträge um zusätzlich 0,2 Prozent sowie der ausserordentlichen Einführung eines Solidaritätsbeitrages von 1 Prozent für Einkommensteile zwischen 106 800 und 267 000 Franken zu.

Der Bund beabsichtigt auch, Einsparungen zu erreichen, indem er in Bereichen Änderungen vornimmt, wo Fehlanreize «für ein zu langes Verweilen ausserhalb der Erwerbswelt» geschaffen wurden. Dazu zählt der Bund namentlich Beschäftigungsprogramme, die Kantone und Gemeinden ausgesteuerten Personen anbieten, um wieder ins Erwerbsleben eintreten zu können.

Weiter soll die ALV nicht mehr für arbeitsmarktliche Massnahmen von Nichtversicherten aufkommen. Der Regierungsrat unterstützt im Grundsatz diese Änderung, ersucht jedoch darum, die Finanzierung von Sprachkursen weiterzuführen. Eine arbeitsmarktliche Eingliederung sei von allgemeinem volkswirtschaftlichem Interesse. Ein von der ALV finanzierter Sprachkurs könne hier effiziente Hilfe leisten, da keine andere Sozialversicherung dafür aufkomme. Mit der Gesetzesrevision soll auch der Taggeldbezug von Personen, die keine Beitragszeit nachweisen können und von der Beitragspflicht befreit sind, massiv erschwert werden.

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich diese Absichten. Er weist jedoch darauf hin, dass bei jeder Massnahme kritisch zu prüfen sei, ob sie tatsächlich die rasche Wiedereingliederung fördere oder nicht vielmehr einer grossen Zahl von Bezugspersonen künftig den Zugang zur Arbeitslosenversicherung verschliesse und sie so in die Fürsorge abdränge. Er regt deshalb an, auf die Erhöhung der Wartezeit auf 260 Tage bei Personen mit Berufsabschluss und bei Personen mit Betreuungspflichten gegenüber Kindern zu verzichten. Er fordert im Weiteren, den Verdienst von Personen in staatlich unterstützten Arbeitsprogrammen weiterhin als Beitragszeit anzuerkennen. Arbeitsverhältnisse im zweiten Arbeitsmarkt seien ein wertvolles Bindeglied für die Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt, begründet die Thurgauer Regierung.

Als weitere Einsparungsmöglichkeit schlägt der Bund vor, den Plafond für die Finanzierung arbeitsmarktlicher Massnahmen von jährlich 3500 Franken pro Stellensuchenden auf 3000 Franken zu reduzieren. Der Kanton Thurgau schlägt ein abgestuftes Plafondmodell vor, das auf den durchschnittlichen Anteil Stellensuchender abgestimmt ist. Gerade in Zeiten tiefer Arbeitslosigkeit würde der Bedarf an arbeitsmarktlichen Massnahmen ansteigen, da verhältnismässig mehr Personen arbeitslos seien, die intensivere und länger dauernde Massnahmen benötigten. Ferner soll künftig verhindert werden, dass andere Behörden (Invalidenversicherung, Sozialhilfe) als diejenigen der ALV Leistungsansprüche zu Lasten der Arbeitslosenversicherung auslösen können.

ThurgauThurgau / 27.03.2008 - 09:17:00