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Höhere Löhne für Staatspersonal

Der Regierungsrat gewährt dem Staatspersonal eine generelle Lohnerhöhung von 2,5 Prozent und erhöht die Tagestaxen bei den Ergänzungsleistungen zu den AHV- und IV-Renten.

Generell 2,5 Prozent mehr Lohn für das Staatspersonal
Das Staatspersonal des Kantons Thurgau erhält auf den 1. Januar 2009 eine generelle Lohnerhöhung von 2,5 Prozent. Das hat der Regierungsrat beschlossen. Bereits vergangene Woche hat der Grosse Rat 1,0 Prozent für individuelle Lohnerhöhungen gesprochen.

Im September erliess der Regierungsrat die Lohnrichtlinien und legte darin eine generelle Besoldungsanpassung von 2,0 Prozent fest. Er hielt sich aber die Option offen, bei wesentlich höherer durchschnittlicher Jahresteuerung die Besoldungsanpassung auf 2,5 Prozent zu erhöhen. Da die durchschnittliche Jahresteuerung Ende Oktober 2,6 Prozent betragen hat, hat er von dieser Option Gebrauch gemacht. Mit diesem Entscheid will der Regierungsrat die Kaufkraft seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitgehend erhalten.

Bei der Festlegung der Besoldungserhöhung beachtet er aber auch Kriterien wie die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, die Finanzlage des Kantons, die allgemeine Wirtschaftslage, die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons auf dem Arbeitsmarkt sowie die allgemeine Lohnentwicklung in den öffentlichen Verwaltungen und in der Privatwirtschaft.

Gleichzeitig hat der Regierungsrat den Lohnanstieg für Lehrpersonen für das Jahr 2009 auf 0,7 Stufen festgesetzt. Damit werden den Lehrpersonen 1,0 Prozent der gesamten Lohnsumme an individuellen Lohnanpassungen zugestanden.


Ergänzungsleistungen zu AHV/IV: Ansätze der Tagestaxen erhöht
Mit der Änderung der Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV hat der Regierungsrat die Ansätze für die Tagestaxen bei der Unterbringung in Pflege- oder Wohnheimen erhöht und somit der Teuerung angepasst. Die neuen Ansätze gelten ab 1. Januar 2009 und bedingen einen Mehraufwand von 3,4 Mio. Franken. Insgesamt wendet der Thurgau im kommenden Jahr 88 Millionen Franken für die Finanzierung von Ergänzungsleistungen auf.

Bereits Ende März hatte der Regierungsrat die in der Verordnung über die AHV/IV-Ergänzungsleistungen (EL) festgelegten Tagestaxen nach von verschiedenen Seiten erhobener Kritik rückwirkend auf 1. Januar 2008 erhöht. Mit der nun beschlossenen Anpassung soll die eingetretene Teuerung von rund 3,2 Prozent sowie die Veränderung bei den Krankenkassenvergütungen berücksichtigt werden. Die geltenden Tagesansätze werden je nach Stufe (BESA) um fünf bis 15 Franken erhöht.

Bei der Festlegung der maximalen EL-Tagestaxen im Pflegebereich wurde zudem die Einführung eines neuen Abrechnungssystems (RAI/RUG) berücksichtigt. Es erlaubt den Pflegeheimen, nun auch stark pflegebedürftige Personen aufzunehmen, für die sie bisher keine angemessene Kostenvergütung erhielten.

Eingeführt beziehungsweise angepasst werden ebenso die Tagestaxen für Kinderheime und Pflegefamilien. Mit der Höchstbegrenzung auf 110 Franken werden die Kosten von rund zwei Dritteln aller Heime abgedeckt. Diese Begrenzung gilt auch für die Unterbringung eines Kindes bei einer Pflegefamilie. Die Tagestaxe bei von den Gemeinden bewilligten Heimen (höchstens vier Personen) beträgt neu 120 Franken. Auf 135 Franken angehoben wurde die Tagestaxe für den Aufenthalt in einem IV-Wohnheim.

Die Kosten für die Erhöhung der EL-Tagestaxen für Alters- und Pflegeheime sowie für IV-Wohnheime ab 2009 betragen 2,3 Millionen Franken. Weitere 1,1 Millionen Franken ergeben sich aus der Erhöhung der Vermögensfreibeträge, wie sie die Einführung des Bundesgesetzes über die Pflegefinanzierung ab 1. Juli 2009 vorsieht. Im Budget 2009 sind insgesamt 88 Millionen Franken für die Finanzierung von Ergänzungsleistungen im Bereich AHV- und IV-Renten enthalten.

ThurgauThurgau / 27.11.2008 - 08:49:00