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Höhere Kinderabzüge

AR. In diesen Tagen erhalten die Steuerpflichtigen in Appenzell Ausserrhoden die Unterlagen für die Steuererklärung 2008. Auf das vergangene Jahr hin wurde das Steuergesetz revidiert, was sich jetzt beim Ausfüllen der Steuererklärung bemerkbar macht.

Dabei wurden die Kinderabzüge erhöht und der Eigenmietwert gesenkt. Änderungen gab es auch hinsichtlich der Besteuerung von Unternehmensgewinnen und der Teilsatzbesteuerung von Dividenden. Weiter werden Vermögen und Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter tiefer besteuert. Die Neuerungen sind in der Wegleitung zur Steuererklärung 2008 besonders gekennzeichnet.

Erhöhung der Kinderabzüge
Die Kinderabzüge betragen neu 5000 Franken (bisher 4000) und bei Schulpflichtigen 6000 Franken (bisher 5500). Neu können für Kinder zusätzlich Ausbildungskosten bis 12000 Franken abgezogen werden.

Zehn Prozent weniger Eigenmietwert
Wohneigentümer, die ihre Liegenschaft selbst nutzen, erhalten auf den massgebenden Eigenmietwert einen Steuerrabatt von zehn Prozent.

Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter
Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter werden bis zu einem Betrag von 400 000 Franken mit einer einfachen Steuer von 0,75 Prozent bei Verheirateten besteuert; bei höheren Kapitalleistungen beträgt die Steuer 1 Prozent. Alleinstehende zahlen bis 400’000 Franken 1 Prozent, darüber 1,33 Prozent.

Vermögen
Die einfache Steuer für Vermögen bis 250 000 Franken beträgt neu 0,50 Promille (bisher 0,54) und für höhere Beträge 0,60 Promille (bisher 0,63).

Besteuerung von Dividenden und Gewinnen
Dividenden werden nur noch zu einem Teilsatz von 60 Prozent besteuert. Dies deshalb, weil die Unternehmensgewinne aus denen die Dividenden bezahlt werden, bereits besteuert wurden. In den Genuss des so genannten Teilsatzverfahrens kommt, wer eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent an einem Unternehmen hält oder wenn der Verkehrswert der Beteiligung mindestens 2 Mio. Franken beträgt. Die Gewinne von Unternehmen in Appenzell Ausserrhoden werden einheitlich mit 6 Prozent besteuert. Zusammen mit der direkten Bundessteuer ergibt sich eine steuerliche Belastung von rund 12,5 Prozent, die auf die Unternehmensgewinne anfallen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 19.01.2009 - 11:47:00