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Hockeyfans wegen Sachbeschädigung bestraft

Zug/ZG. Die Zuger Staatsanwaltschaft hat zwei Männer mit einem Strafbefehl bestraft, die bei der Eröffnung des neuen Eishockeystadions eine Scheibe eingeschlagen hatten. Die Urteile sind rechtskräftig.

Ende August 2010 wurde beim Eröffnungsspiel des neuen Zuger Eishockeystadions im Sektor der Gästefans eine Trennscheibe eingeschlagen. Der Sicherheitsdienst des EV Zug konnte die Verursacher identifizieren und der Zuger Polizei übergeben. 
 
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat nun die Untersuchung gegen einen 19-jährigen Schweizer und einen 39-jährigen Deutschen abgeschlossen. Unter anderem dank Bilder der Überwachungsanlagen konnten die beiden der Sachbeschädigung überführt und mit einem Strafbefehl schuldig gesprochen werden. 
 
Geldstrafen und Bussen
 
Der Jüngere wird mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken und einer Busse von 600 Franken bestraft. Die Geldstrafe wurde unter Ansetzung einer Probezeit aufgeschoben. Gegen den Älteren sprach die Zuger Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 100 Franken und eine Busse von 800 Franken aus. Erstere wurde ebenfalls bedingt auferlegt. Beide müssen zudem die Verfahrenskosten von je 450 Franken begleichen. 
 
Die Urteile sind rechtskräftig. Der EV Zug belegte die zwei Männer mit gesamtschweizerischen Stadionverboten. Die Kosten für die geborstene Scheibe wurden auf dem Zivilweg eingefordert.

ZugZug / 09.12.2010 - 11:54:23