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Hochverschuldete Bauherren zurückgelassen

Arbon. Ein 59-jähriger Generalunternehmer aus Egnach steht wegen Betrugsvorwürfen in Arbon vor Bezirksgericht.

Der Staatsanwalt fordert 20 oder 30 Monaten Freiheitsstrafe, der Verteidiger Freispruch.

Das Urteil wird am Mittwochabend eröffnet. Am Dienstagnachmittag wird der Beschuldigte aussagen. Der Verhandlung folgten am Dienstag ausser den direkt Beteiligten auch Bauherren aus dem Raum Basel, deren Klagen gegen den Unternehmer hängig sind.

Der in Egnach TG lebende Deutsche hatte in den letzten Jahren mehrfach Berichte der Zeitschrift «Beobachter» und der TV-Sendung «Kassensturz» ausgelöst. Dagegen hatte er sich mehrmals mit superprovisorischen Verfügungen gewehrt.

Nach Angaben des Staatsanwalts vom Dienstag ist der Angeklagte in Deutschland und Österreich sieben Mal wegen Konkursvergehen vorbestraft. In der Schweiz hatte der Angeklagte Bauten mit einer Firma übernommen, die inzwischen liquidiert wurde.

Eine Nachfolgefirma mit fast identischem Namen ist inzwischen im Konkurs. Der Staatsanwalt stützt sich bei seinen Vorwürfen wegen gewerbsmässigem Betrug auf drei Fälle von Frauenfelder Bauherren.

Die drei Bauherren verlangten am Dienstag Entschädigungen von insgesamt rund 500 000 Franken. Sie waren mit nicht fertig gestellten Häusern und einem Berg Schulden zurück geblieben, nachdem der Angeklagte aus den Verträgen ausgestiegen war.

Betrügerische Absicht nachweisen
Er müsse die betrügerische Absicht nachweisen, weil «es nicht strafbar ist, ein unfähiger Unternehmer oder schlechter Handwerker zu sein», sagte der Staatsanwalt.

Er führte an, der Angeklagte habe von einem Bauherrn Geld für Arbeiten verlangt, die in Wirklichkeit an mehreren Häusern geleistet worden seien. Teilweise seien Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen eingezogen worden.

Der Angeklagte habe die Bauherren «trickreich zu Zahlungen» veranlasst. Mit diesen habe er zum Teil auch Schulden bezahlt, weil die Firma finanziell zunehmend schlecht dagestanden habe.

Zusätzliche Bauherren-Wünsche?
Der Verteidiger dagegen sah die Schuld voll und ganz bei den Bauherren. Mehrkosten seien entstanden, weil die Firma Arbeiten übernommen habe, die nicht Vertragsbestandteil gewesen seien. Zudem hätten die Bauherren durch zusätzliche Wünsche erhebliche Mehrkosten verursacht.

Der Angeklagte habe sie mehrmals vor den Mehrkosten gewarnt. Man könne seinen Mandanten nicht dafür verantwortlich machen, dass sich die Bauherren finanziell übernommen hätten.

Er habe lediglich Abschlagszahlungen nach Zahlungsplan erhalten. Der Verteidiger zeigte sich sicher, dass von den Betrugsvorwürfen «nichts hängen bleiben wird».

ThurgauThurgau / 02.09.2008 - 11:33:00