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Hochstapler auf Saubannerzug durch Herisau

Herisau/SG. Eine siebenjährige kriminelle Karriere hat der 20-jährige Schweizer hinter sich, der heute vor Ausserrhoder Kantonsgericht stand.

Raub, Betrug, Diebstahl, Brandstiftung, sexuelle Handlungen mit einem Kind gehören dazu. Das Urteil steht noch aus.

Selten werden die Extrempositionen von Anklage und Verteidigung derart manifest wie im Fall des adretten 20-Jährigen, der mit 13 zum ersten Mal vor dem Jugendanwalt stand. Es folgten Erziehungsheim, Verurteilungen durch das Jugendgericht. Nach einer Serie von Automatenaufbrüchen landete er in Untersuchungshaft.

Bewaffneter Raubüberfall
Er versprach, sich zu bessern und wurde entlassen: Zwölf Tage später verübte er mit einem Taschenmesser einen Raubüberfall auf einen Herisauer Taxichauffeur. 16 verschiedene Delikte wurden ihm vorgeworfen, darunter Einschleichdiebstähle, vorzugsweise in Solarien. Dort leerte er jeweils die Münzautomaten.

Zu seinen Spezialitäten gehörten Automatenaufbrüche, aber auch simpler Vandalismus: Sieben Mal kickte er Aussenspiegel an Autos ab. Er gab sich als Polizist aus und verschaffte sich Zutritt zu einem Haus in Herisau. Mit 18 hatte er mit einer 14-Jährigen sexuelle Kontakte.

Brandstiftung
Beim Bahnhof Herisau zündete er das auslaufende Benzin eines Motorfahrrads. Zumindest habe konkret die Gefahr einer Feuersbrunst bestanden, heisst es in der Anklageschrift.

Brandstiftung setzte eine Feuersbrunst voraus, konterte der Verteidiger. Es sei kaum eine Stichflamme entstanden. Geknackte Briefkästen bezeichnete er als Bagatellen, die abgekickten Aussenspiegel als «Saubannerzüge».

Die Beute der meisten Diebstähle lag unter dem Grenzwert von geringfügigem Diebstahl. Die «Polizeinummer» sei ein «Jux» gewesen und keine Amtsanmassung, sondern Eindringen in eine fremde Wohnung.

Vor allem aber sei der junge Mann ein Hochstapler: Er habe die ihm vorgeworfenen Delikte sofort zugegeben und aufgebauscht. Mit der 14-Jährigen habe er keinen Geschlechtsverkehr gehabt, sondern nur «rumgemacht», wie er in der Befragung zugab.

Ein Taschenmesser sei keine Waffe, sagte der Verteidiger und zückte zum Beweis sein eigenes mit fünf Zentimetern Klingenlänge. Es gelte, die strafrechtlichen Vorwürfe erheblich herunterzuschrauben.

Kein Schwerkrimineller
Hier stehe kein Schwerkrimineller und Rückfall gefährdeter Gewalttäter sondern ein Hochstapler, der mit kriminellen Heldentaten geblufft habe. Nach einer Keilerei auf dem Schulhof, habe er behauptet, er habe eine schwere Körperverletzung begangen.

Der Mann sei haltlos, unstrukturiert, frustrationsintolerant und grossmäulig und ausserdem vermindert zurechnungsfähig gewesen. Der Verteidiger forderte eine unbedingte Gesamtstrafe von zwölf Monaten.

Ein Gutachten attestierte dem Mann ein erhebliches Rückfallrisiko. Deshalb landete er in Sicherheitshaft. Als er um Versetzung in vorzeitigen Massnahmenvollzug ersuchte, wurde er nach Kalchrain in die Massnahmensvollzugsanstalt verlegt. Zehn Tage später büxte er aus. Seither sitzt er in Sicherheitshaft.

Ob von einer besonderen Gefährlichkeit auszugehen sei, müsse das Gericht beurteilen, schrieb der Staatsanwalt, der den Fall vor Schranken nicht vertrat. Er fordert eine unbedingte Freiheitsstrafe nicht unter 18 Monaten und eine Therapie.

Was er getan habe, tue ihm sehr Leid. Er habe allen Geschädigten einen Entschuldigungsbrief geschrieben, sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 18.05.2009 - 15:40:11